Niedersachsen legt Fahrplan für Terminvergabe an Angehörige der Prioritätsgruppe 3 vor

Niedersachsen legt Fahrplan für Terminvergabe an Angehörige der Prioritätsgruppe 3 vor – Impfberechtigung erfolgt in drei Stufen beginnend ab 10. Mai

 

Niedersachsen wird die Terminvergabe für Personen aus der Prioritätsgruppe 3 nach der Bundesimpfverordnung im Laufe des Monats schrittweise öffnen.

 

Ab dem kommenden Montag, den 10. Mai, 8 Uhr, können sich in einem ersten Schritt alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter sind als 60 Jahre, Personen mit bestimmten Vorerkrankungen und bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen sowie Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, im Internet unter www.impfportal-niedersachsen.de sowie unter der Hotline des Landes unter 0800 9988665 für einen Termin in ihrem örtlichen Impfzentrum anmelden.

 

Aufgrund des zu erwartenden hohen Anrufaufkommens an der Hotline wird ausdrücklichempfohlen, vor allem das Onlineportal für die Anmeldung zu nutzen. Auch bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten können diese Gruppen dann Termine vereinbaren, sofern in den Praxen Impfstoff zur Verfügung steht.

 

Eine Auswahl des Impfstoffs sei in den Impfzentren weiterhin nicht vorgesehen.

 

Neben den Niedersächsinnen und Niedersachsen über 60 sind ab dem kommendenMontag, den 10. Mai, impfberechtigt:

 

1. Personen mit folgenden Erkrankungen:

-behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen,

-Immundefizienz oder HIV-Infektion,

-Autoimmunerkrankungen,

-rheumatologische Erkrankungen,

-Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit,arterielle Hypertonie,

-Zerebrovaskuläre Erkrankungen, Schlaganfall und andere chronischeneurologische Erkrankungen,

-Asthma bronchiale,

-0chronisch entzündliche Darmerkrankung,

-Diabetes mellitus ohne Komplikationen,

-Adipositas (BMI über 30).

 

2. Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.

 

3. Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlicherhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

 

4. Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ineiner Einrichtung leben und zudem über 60 Jahre alt sind oder eine dervorgenannten Erkrankungen haben.

 

In einem zweiten Schritt der Öffnung der Prioritätsgruppe 3 nach der Bundesimpfverordnungkönnen ab Montag, den 17. Mai auch die folgenden Personen und Gruppen einen Termin inihrem Impfzentrum bzw. einen Wartelistenplatz erhalten:

 

1. Tätige im Lebensmitteleinzelhandel

2. Mitglieder von Verfassungsorgangen

3. in relevanter Position Tätige bei Verfassungsorganen, Regierungen, Verwaltungen, Polizei, Zoll, Katastrophenschutz, THW, Hilfsorganisationen, Justiz und Rechtspflege, Medien- und Pressewesen

4. in relevanter Position Tätige bei Auslandvertretungen, politische Stiftungenoder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in Deutschland in den Bereichen: Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen.