Gleichstellungsbeauftragte
Ihr Ansprechpartner:
Wir setzen uns für Sie ein!
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist im Grundgesetz verankert:
Frauen und Männer sind gleichberechtigt
heißt es im Artikel 3 des Grundgesetzes.
Von einer wirklichen Gleichberechtigung sind wir jedoch auch in der Bundesrepublik Deutschland weit entfernt
Frauen sind im täglichen Leben vielfach benachteiligt :
– im Arbeitsleben
– im politischen, sozialen und öffentlichen Leben
– in Ehe und Familie
Weil es auch Aufgabe der Kommune ist, Frauen und Männern eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen, gibt es zur Zeit im Landkreis Gifhorn vier hauptamtliche und sieben ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte.
Sie können sich an Ihre Gleichstellungsbeauftragte wenden, wenn Sie
– sich über Fragen zur Gleichstellung informieren wollen
– Kontakt suchen zu anderen Frauen oder Frauengruppen
– sich wegen Ihres Geschlechts benachteiligt fühlen
– Rat und Hilfe in schwierigen Lebenssituationen benötigen
– Ihre Lebenssituation verändern möchten
– Vorschläge haben, wie die Situation von Frauen in Ihrer Gemeinde verbessert werden kann.
Alle Gespräche und Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Gleichstellungsbeauftragte
– fördert alle Bemühungen, Frauen und Männern die gleichen Voraussetzungen zur Gestaltung ihres Lebens zu schaffen
– stellt Kontakt zu Frauengruppen und Frauenorganisationen her
– konzipiert themenbezogene Projekte
– bietet Informationsveranstaltungen zum Thema Gleichberechtigung an
– nimmt an Sitzungen des Rates sowie seiner Gremien teil und wirkt an der Vorbereitung von Beschlüssen mit
– ist beteiligt an allen Personalangelegenheiten innerhalb der Verwaltung
– bietet Beratungsgespräche an