Schiedspersonen
Ihr Ansprechpartner:
Anke Behne
Schiedsmann |
Hartmut Jakobs |
Zicherie Am Röttgen 7 38465 Brome Telefon: 05833 1744 Zuständig für nachfolgend genannte Gemeinden: Flecken Brome, Ehra-Lessien und Tülau |
stellvertretender Schiedsmann |
Michael Daetz |
An der Strauche 8 38473 Tiddische Telefon: 05366 1691 Zuständig für nachfolgend genannte Gemeinden: Parsau, Rühen, Tiddische und Bergfeld |
Eine bürgernahe Einrichtung
Im täglichen Miteinander kann es auch ohne Vorsatz schnell zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten kommen. Dabei fällt es den unmittelbar Beteiligten mitunter schwer, ihre Auseinandersetzungen allein beizulegen. Es bedarf dann der Einschaltung einer unabhängigen Stelle, um die streitigen Fragen zu klären und die Situation zu bereinigen. Streitfälle müssen aber nicht immer vor Gerichten ausgetragen werden. Bei uns in Niedersachsen haben wir mit dem Schiedsamt eine Einrichtung, die auf dem Gebiet der Streitschlichtung äußerst erfolgreich arbeitet. In der Vergangenheit sind die Hälfte der vor den Schiedsämtern verhandelten Fälle gütlich – nämlich außergerichtlich, rechtsverbindlich und vor allem kostengünstig – beigelegt worden. Ich möchte Sie deshalb ermuntern, im Falle einer Streitigkeit des täglichen Lebens auch eine Streitschlichtung durch das Schiedsamt in Betracht zu ziehen.
Gerichte sind wichtig – aber nicht immer notwendig!
Leider werden die Zivilgerichte auch in Bagatellsachen immer mehr in Anspruch genommen. Dabei wird oft in einem langwierigen Verfahren mit umfangreichen Schriftsätzen durch alle Instanzen gestritten. Ein solches Verfahren sollte den Fällen vorbehalten bleiben, die unbedingt der gerichtlichen Klärung bedürfen. Ein erstrittenes Urteil führt nicht unbedingt zum Erfolg. Es fördert auch nicht immer den Rechtsfrieden zwischen den Parteien, die häufig als Nachbarn, Geschäftspartner oder sonst im täglichen Leben weiterhin miteinander auskommen müssen. Streitschlichtung – wie sie das Schiedsamt anbietet – ist hier allemal der bessere und auch kostengünstigere Weg.
Für die kleinen Strafsachen
Bei vielen kleinen Straftaten muss der Verletzte erst einmal zum Schiedsamt, ehe eine Privatklage vor dem Strafgericht gegen den Beschuldigten erhoben werden kann. Solche Schlichtungsverhandlungen finden z.B. statt bei Hausfriedensbruch, Beleidigungen, Verletzungen des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung und auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten. Schon nach wenigen Tagen werden die betroffenen von der Schiedsfrau oder dem Schiedsmann zur Verhandlung geladen. Wie die Erfahrung zeigt, werden dabei über die Hälfte der Fälle gütlich – nämlich durch eine rechtsverbindliche Schlichtung – beigelegt, so dass die Gerichte nicht mehr bemüht werden müssen. Bei kleinen Straftaten und kleinen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten sollte man in der Regel zuerst das Schiedsamt anrufen.
und für die Streitigkeiten des täglichen Lebens
Das Schiedsamt kann auch – was bisher weniger bekannt ist – freiwillig bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche angerufen werden. Bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit dem Kaufmann oder dem Handwerker in der Nachbarschaft empfiehlt sich das ebenso, wie bei vielen Auseinandersetzungen, die sich aus dem Zusammenleben – z.B. als Nachbarn oder Hausgenossen – ergeben können.
Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau arbeiten ehrenamtlich, streitschlichtend, geduldig und sachlich in unkomplizierter Atmosphäre. Es gelingt dadurch häufig, den sozialen Frieden wieder herzustellen. Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen für ein gerichtliches Verfahren niedrig.
Die Erfolgsbilanz der Schiedsämter kann sich sehen lassen. Über die Hälfte der Verfahren konnte zur Zufriedenheit aller Beteiligten abgeschlossen werden. Dieses Ergebnis ist es sicherlich wert, vor der Einschaltung eines Gerichts zunächst einmal eine Streitschlichtung durch das Schiedsamt zu versuchen. Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner leben und wohnen in ihrem Amtsbezirk. Deshalb kennen sie oft auch die menschlichen Hintergründe eines Streites und haben oft bessere Vorschläge für dessen Beteiligung, als dies ein Gericht in der fernen Stadt mit seinen prozessualen Mitteln leisten könnte.