Rentenberatung
| kostenlose Rentenberatungssprechtage der Deutschen Rentenversicherung
(ehemals LVA und BfA) |
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| Jeder Versicherte und Rentenbezieher soll zukünftig in jeder Beratungseinrichtung umfassend beraten und betreut werden.
Für alle Versicherten und Rentner in Deutschland ist die Deutsche Rentenversicherung ihr Ansprechpartner. |
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| Gifhorn | |
| AOK Gifhorn Schleusendamm 2 38518 Gifhorn |
Montag und Dienstag 09:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr |
| Diese Sprechtage können nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer: 0531/ 7006- 441 oder 0800/ 100048010 wahrgenommen werden. | |
| Wolfsburg | |
| Deutsche Rentenversicherung
Rothenfelder Straße 11 |
Montag bis Mittwoch 8:00 bis 15:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
| Rathaus der Samtgemeinde Brome, Bahnhofstraße 36, 38465 Brome | |
| Herr Wachholz, Versichertenältester Zimmer 108 / 1.OG |
Donnerstags ist Herr Wachholz von 08.30 bis 13.00 Uhr (letzter Termin) im Rathaus Brome.
Die Termine werden nacheinander vergeben. Termine bitte vorher mit Anke Behne unter der Rufnummer 05833 – 84 137 vereinbaren. Die Beratung ist kostenfrei! |
| Frau Daetz, Versichertenälteste Bürgerhaus Tiddische, Gorering |
Sprechzeiten: 1. und 3. Donnerstag im Monat von 08.00 – 10.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr
Termine können Sie telefonisch mit der Versichertenberaterin Iris Daetz wie nachstehend vereinbaren: Tel.: 05366-1691 oder per E-Mail an: Die Beratung ist kostenfrei! |
| Welche Unterlagen brauchen Sie für Ihren Antrag?
Bitte machen Sie in Ihrem Rentenantrag möglichst vollständige Angaben und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei. Hier nennen wir Ihnen die wichtigsten Unterlagen: … für alle Rentenanträge > Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch), > letzte Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf (bitte die Versicherungszeiten auf Vollständigkeit prüfen!), > Anschrift Ihrer derzeitigen Krankenkasse und Ihre Versichertennummer, > persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke, > Ihre internationale Bankkontonummer: BIC und IBAN (siehe Kontoauszug), > wenn Sie zurzeit Sozialleistungen bekommen: Anschrift und Aktenzeichen der zahlenden Stelle (beispielsweise Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsgenossenschaft), > Geburtsurkunden der Kinder (auch bei Vätern – wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner), > evtl. Nachweise über Berufsausbildungen, > alle Versicherungsunterlagen für die Zeiten, die noch fehlen (wie Nachweise über Arbeitslosigkeit und Krankheit), > wenn Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle und > wenn eine Person Ihres Vertrauens für Sie den Antrag stellt: Vollmacht oder Betreuungsurkunde. > evtl. Spätaussiedlerbescheinigung … für die Altersrente zusätzlich > wenn Sie schwerbehindert sind: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid, > wenn Sie arbeitslos sind: Zeiträume der Arbeitslosigkeit und letzten Bescheid der Agentur für Arbeit, > wenn Sie in Altersteilzeit sind: Altersteilzeitvertrag, >falls Sie Witwen- oder Witwerrente bekommen: letzte Rentenanpassungsmitteilung, > ggf. Auflösungsvertrag/Kündigungsschreiben … für die Rente wegen Erwerbsminderung zusätzlich > Auflistung der Gesundheitsstörungen, die zum Rentenantrag führen, > Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärzte und vorhandene aktuelle Arztberichte, > alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie zum Beispiel Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft, > Daten zu Ihren Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre und > chronologische Aufstellung der bisherigen Tätigkeiten mit Lohn- oder Gehaltsgruppe, > falls Sie Witwen- oder Witwerrente bekommen: letzte Rentenanpassungsmitteilung, > ggf. Auflösungsvertrag/Kündigungsschreiben. … für die Witwen-/Witwerrente und die Erziehungsrente zusätzlich > Sterbeurkunde Ihres (Ehe-) Partners, > Heiratsurkunde, > Angaben zu Ihren Einkünften (z.B. Arbeitseinkommen, eigene Rente) > bei der Erziehungsrente: Nachweis über die Auflösung der Ehe/der eingetragenen Lebenspartnerschaft und > letzte Rentenanpassungsmitteilung der/ des Verstorbenen (wurde noch keine Rente bezogen: alle Rentenunterlagen und die Rentenversicherungsnummer). … für die Waisenrente zusätzlich > Sterbeurkunde des Elternteils, > Geburtsurkunde der Waise, > bei Waisen über 18 Jahren: Ausbildungsnachweis oder Bescheinigung über den Freiwilligendienst (oder auch den Kindergeldbescheid: wenn daraus hervorgeht, dass der Kindergeldanspruch auf dem Freiwilligendienst beruht); sofern Sie einen Wehr- oder Zivildienst absolviert haben, auch die Dienstzeitbescheinigung und > Versicherungsnummer der Waise (falls vorhanden). Die Aufstellung ist nicht abschließend. Es können im Einzelfall weitere Unterlagen/Belege erforderlich sein z.B. wenn das Rentenkonto nicht geklärt/nicht vollständig ist. …falls sie hier nur eine Beratung wünschen: > letzte Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf, > Personalausweis/Reisepass, > evtl. Altersteilzeitvertrag. > Die Höhe der Rente kann bei einem Beratungstermin leider nicht berechnet werden! > Auch online gibt es Informationen auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung |
