Rentenberatung

kostenlose Rentenberatungssprechtage der Deutschen Rentenversicherung

(ehemals LVA und BfA)

Ab dem 01.01.2003 werden die LVA und die BfA im Interesse und zum Wohle aller in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Personen zusammenarbeiten. Jeder Versicherte und Rentenbezieher soll zukünftig in jeder Beratungseinrichtung umfassend beraten und betreut werden.

Ab dem 1. Oktober 2005 treten alle Rentenversicherungsträger unter dem neuen gemeinsamen Namen “Deutsche Rentenversicherung” auf. Für alle Versicherten und Rentner in Deutschland ist damit die Deutsche Rentenversicherung ihr Ansprechpartner.

Gifhorn
AOK Gifhorn
Schleusendamm 2
38518 Gifhorn
Montag und Dienstag
09:00 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 15:30 Uhr
Diese Sprechtage können nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer: 0531/ 7006- 441 oder 0800/ 100048010 wahrgenommen werden.
Wolfsburg
Deutsche Rentenversicherung 

Rothenfelder Straße 11
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 8143-0

Montag bis Mittwoch 8:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Rathaus der Samtgemeinde Brome, Bahnhofstraße 36, 38465 Brome
Herr Wachholz, Versichertenältester
Zimmer 108 / 1.OG
Donnerstags ist Herr Wachholz von 08.30 bis 13.00 Uhr (letzter Termin) im Rathaus Brome.

Die Termine werden nacheinander vergeben.

Termine bitte vorher mit Anke Behne unter der Rufnummer 05833 – 84 137 vereinbaren.

Die Beratung ist kostenfrei!

Frau Daetz, Versichertenältester
Bürgerhaus Tiddische, Gorering
Sprechzeiten: 1. und 3. Donnerstag im Monat von 08.00 – 10.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr

Termine können Sie telefonisch mit der Versichertenberaterin Iris Daetz wie nachstehend vereinbaren: Tel.: 05366-1691 oder per E-Mail an:

Die Beratung ist kostenfrei!

Welche Unterlagen brauchen Sie für Ihren Antrag?

Bitte machen Sie in Ihrem Rentenantrag möglichst vollständige Angaben und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.

Hier nennen wir Ihnen die wichtigsten Unterlagen:

… für alle Rentenanträge

> Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch),

> letzte Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf (bitte die Versicherungszeiten auf Vollständigkeit prüfen!),

> Anschrift Ihrer derzeitigen Krankenkasse und Ihre Versichertennummer,

> persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke,

> Ihre internationale Bankkontonummer: BIC und IBAN (siehe Kontoauszug),

> wenn Sie zurzeit Sozialleistungen bekommen: Anschrift und Aktenzeichen der zahlenden Stelle (beispielsweise Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsgenossenschaft),

> Geburtsurkunden der Kinder (auch bei Vätern – wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner),

> evtl. Nachweise über Berufsausbildungen,

> alle Versicherungsunterlagen für die Zeiten, die noch fehlen (wie Nachweise über Arbeitslosigkeit und Krankheit),

> wenn Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle und

> wenn eine Person Ihres Vertrauens für Sie den Antrag stellt: Vollmacht oder Betreuungsurkunde.

> evtl. Spätaussiedlerbescheinigung

… für die Altersrente zusätzlich

> wenn Sie schwerbehindert sind: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid,

> wenn Sie arbeitslos sind: Zeiträume der Arbeitslosigkeit und letzten Bescheid der Agentur für Arbeit,

> wenn Sie in Altersteilzeit sind: Altersteilzeitvertrag,

>falls Sie Witwen- oder Witwerrente bekommen: letzte Rentenanpassungsmitteilung,

> ggf. Auflösungsvertrag/Kündigungsschreiben

… für die Rente wegen Erwerbsminderung zusätzlich

> Auflistung der Gesundheitsstörungen, die zum Rentenantrag führen,

> Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärzte und vorhandene aktuelle Arztberichte,

> alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie zum Beispiel   Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft,

> Daten zu Ihren Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre und

> chronologische Aufstellung der bisherigen Tätigkeiten mit Lohn- oder Gehaltsgruppe,

> falls Sie Witwen- oder Witwerrente bekommen: letzte Rentenanpassungsmitteilung,

> ggf. Auflösungsvertrag/Kündigungsschreiben.

… für die Witwen-/Witwerrente und die Erziehungsrente zusätzlich

> Sterbeurkunde Ihres (Ehe-) Partners, > Heiratsurkunde,

> Angaben zu Ihren Einkünften (z.B. Arbeitseinkommen, eigene Rente)

> bei der Erziehungsrente: Nachweis über die Auflösung der Ehe/der eingetragenen Lebenspartnerschaft und

> letzte Rentenanpassungsmitteilung der/ des Verstorbenen (wurde noch keine Rente bezogen: alle Rentenunterlagen und die Rentenversicherungsnummer).

… für die Waisenrente zusätzlich

> Sterbeurkunde des Elternteils,

> Geburtsurkunde der Waise,

> bei Waisen über 18 Jahren: Ausbildungsnachweis oder Bescheinigung über den Freiwilligendienst (oder auch den Kindergeldbescheid: wenn daraus hervorgeht, dass der Kindergeldanspruch auf dem Freiwilligendienst beruht); sofern Sie einen Wehr- oder Zivildienst absolviert haben, auch die Dienstzeitbescheinigung und > Versicherungsnummer der Waise (falls vorhanden).

Die Aufstellung ist nicht abschließend. Es können im Einzelfall weitere Unterlagen/Belege erforderlich sein z.B. wenn das Rentenkonto nicht geklärt/nicht vollständig ist.

…falls sie hier nur eine Beratung wünschen:

> letzte Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf,

> Personalausweis/Reisepass,

> evtl. Altersteilzeitvertrag.

> Die Höhe der Rente kann bei einem Beratungstermin leider nicht berechnet werden!

> Auch online gibt es Informationen auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung