Jugendarbeit

JugendleiterInnenCard Juleica

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Was ist die “Juleica”?

„Juleica“ ist die Abkürzung für JugendleiterInnenCard. Dies ist ein bundeseinheitlicher, amtlicher Ausweis für Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Die Juleica soll insbesondere die Stellung der ehrenamtlichen Jugendleiter stärken und ihnen für ihre vielfältigen Aufgaben eine amtliche Legitimation geben. Die Juleica dient
·   als Nachweis der absolvierten Ausbildung gemäß Richtlinie,
·   zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmer in der Jugendarbeit,
·   zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe erwartet wird (beispielsweise
Polizei und Behörden),
·   zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme vorgesehener Rechte und Vergünstigungen (zum Beispiel Freistellung vom Unterricht für die Tätigkeit in der Jugendarbeit und im Jugendsport, Vergünstigungen bei der Benutzung öffentlicher Einrichtungen und Angebote, Versicherungsschutz).


Wer erhält eine Juleica?

Die Juleica können Mitarbeiter eines Trägers der freien oder der öffentlichen Jugendhilfe erhalten, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
·    Mindestalter 16 Jahre (in begründeten Fällen 15 Jahre),
·    persönliche Zuverlässigkeit,
·    Teilnahme an einem Grundkurs für “Erste Hilfe” (mind. “Sofortmaßnahmen am Unfallort”),
·    ausreichende pädagogische und rechtliche Kenntnisse, das heißt entsprechende Berufsausbildung oder die Teilnahme an
einem Grundlehrgang (mind. 50 Zeitstunden) mit folgenden Themen:
– Gesellschaftliche Situation von Kindern und Jugendlichen,
– Persönlichkeitsentwicklung,
– Gruppenpädagogik,
– Ziele und Aufgaben der Jugendarbeit,
– Programmgestaltung in der Jugendarbeit,
– Formen und Methoden der Jugendarbeit,
– Geschlechtsspezifische Jugendarbeit,
– Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung,
– Rechtliche Grundlagen,
– trägerspezifische Grundlagen.
Hier können die Termine und das Anmeldeformular für den Grundlehrgang herunter geladen werden.


Wie wird eine Juleica beantragt?

Seit April 2009 wird die Juleica online unter www.juleica.de beantragt. Hinweise dazu entnehmen Sie bitte dem Info-Blatt „Schritt für Schritt zur neuen Juleica“ und den „Hinweisen zum Juleica-Foto“.
Bei der Antragstellung ist die Samtgemeinde Brome gerne behilflich.

Informationen: