Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Samtgemeinde Brome ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite samtgemeinde-brome.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wird derzeit überarbeitet. Sollten Sie auf eine Barriere stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung:

Einzelne PDF-Dateien, die vor Februar 2020 eingestellt wurden sind gegebenenfalls nicht OCR-optimiert. Später eingestellte PDF-Dateien werden optimiert hochgeladen. Aufgrund sehr großer Archiv-Bestände ist eine nachträgliche Bearbeitung der Dokumente unverhältnismäßig arbeitsaufwendig.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im September 2020 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Wir bemühen uns die Internetseite fehler- und barrierefrei zu halten. Falls dies einmal nicht zutreffen sollte, können Sie unser Kontakt-Formular nutzen, um die Redaktion zu kontaktieren. Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können.

Kontakt-Formular

Kontaktieren Sie alternativ die Mitarbeitenden der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Frau Janze
Samtgemeinde Brome
Bahnhofstraße 36
38465 Brome

  • Tel.: 05833 84-101
  • Fax: 05833 84-901
  • e-mail
  • Raum: 103 Obergeschoss

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: