Bauleitplan

Bauleitplanverfahren

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Die Bauleitplanung besteht aus den beiden Teilen „Vorbereitende Bauleitplanung“ (Flächennutzungsplanung) und „Verbindliche Bauleitplanung“ (Bebauungsplanung). Die Samtgemeinde Brome ist nach dem Baugesetzbuch für die vorbereitende Bauleitplanung bzw. Flächennutzungsplanung zuständig, während die jeweiligen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Brome für die verbindliche Bauleitplanung bzw. Bebauungsplanung zuständig sind.

Gegenstand der vorbereitenden Bauleitplanung ist die bauliche oder sonstige Nutzung des Bodens durch Darstellungen und Festsetzungen in den entsprechenden zeichnerischen Bauleitplänen und ergänzende textliche Festsetzungen. Im Flächennutzungsplan werden von der Samtgemeinde Brome erste grundlegende Aussagen über ihre Vorstellungen und planerischen Absichten für die bauliche Nutzung des gesamten Samtgemeindegebietes getroffen.

Der Flächennutzungsplan hat unmittelbare rechtliche Folgen nur gegenüber den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Brome und den Trägern öffentlicher Belange. Für die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Brome stellt der Flächennutzungsplan eine rahmensetzende Selbstbindung dar, denn aus den dargestellten Planvorstellungen des Flächennutzungsplanes haben die Gemeinden ihre Bebauungspläne zu entwickeln.

Die Ursprungsfassung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Brome stammt aus dem Jahre 1976 und entwickelt seine Rechtskraft seit dem 10.12.1976. In der Zwischenzeit wurde der Flächennutzungsplan in Teilbereichen mehrfach geändert.

Siehe auch: Bauleitplanung