Europawahl

Ansprechpartner:

Mindestalter für die Ausübung des aktiven Wahlrechts bei Europawahlen auf 16 Jahre abgesenkt

Mit dem sechsten Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes vom 11.01.2023 wird das Mindestalter für die Ausübung des aktiven Wahlrechts bei Wahlen zum Europäischen Parlament von 18 auf 16 Jahren abgesenkt.
Die nächste Europawahl findet schon im Frühjahr 2024 statt.