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Kindergärten und –krippen; Szenario B ab 29.04.2021

29. April 2021

Der Landkreis Gifhorn hat veröffentlicht, dass die 7-Tage-Inzidenz der Covid-19 Infektionen über 5 Tage unter 100 liegt und ab dem 29.04.2021 das Szenario B für die Kindertagesstätten gilt. Somit wird die Allgemeinverfügung zur Betriebsuntersagung aufgehoben.

Allen Kindern wird ab dem 29.04.2021 der Besuch der Kindertagesstätte im eingeschränkten Regelbetrieb ermöglicht.

Der Betrieb findet unter verschärften Hygienebedingungen und Einhaltung des Nds. Rahmenhygieneplanes statt. Eine Gruppentrennung ist streng einzuhalten.

Es kann somit Einschränkungen im Fachkräfte-Kind-Schlüssel geben und abhängig von dem zur Verfügung stehenden Personal können nicht alle Regelbetreuungszeiten angeboten werden.

Zu beachten ist, dass eine Betriebsschließung der Kindertageseinrichtungen – also der Wechsel in Szenario C – wieder umgesetzt werden muss, sofern die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt.

Das Verfahren zur Anmeldung der dann erneut anstehenden Notbetreuung wird vorab veröffentlicht. Bitte gedulden Sie sich bis dahin.

Für den eingeschränkten Regelbetrieb bitte folgendes beachten:

Jedes Kind kann maximal bis zu der Betreuungszeit betreut werden, die auch regulär für das Kind genehmigt ist.

Es besteht für alle Kinder ab dem 29.04.2021 wieder die Gebührenpflicht, auch wenn die angebotene Betreuung nicht in Anspruch genommen wird. Dies ist begründet, da die Betreuungsleistung laut Satzung wieder Allen zur Verfügung gestellt wird.

Eine Eingewöhnung neu aufzunehmender Kinder kann stattfinden. Erziehungsberechtigte sollen während dieser Anwesenheit in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Die Bring- und Abholzeiten sollen möglichst kurzgehalten und auf Tür-und–Angel-Gespräch verzichtet werden. Bitte bei Bedarf einen gesonderten Gesprächstermin mit den Fachkräften vereinbaren.

Kinder mit eindeutigen Krankheitssymptomen, wie z.B. Fieber, dürfen nicht in die Einrichtung gegeben werden. Kurzfristig erkrankte Kinder sind abzuholen.

Beim Bringen und Abholen der Kinder bitte die Gebäude der Einrichtung nicht betreten. Die Außentüren der Gruppenräume sind zu nutzen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss auf dem Außengelände getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.

Die An- und Abmeldungen der Mittagessenverpflegung bei MenüExpress sind von den Erziehungsberechtigten selbstständig vorzunehmen.

Szenarien_im_Bereich_der_Kindertagesbetreuung

Stand: 28.04.2021

https://www.samtgemeinde-brome.de/wp-content/uploads/2019/05/Wappen-Samtgemeinde-Brome.png 0 0 www.samtgemeinde-brome.de https://www.samtgemeinde-brome.de/wp-content/uploads/2019/05/Wappen-Samtgemeinde-Brome.png www.samtgemeinde-brome.de2021-04-29 12:11:272021-06-21 12:12:33Kindergärten und –krippen; Szenario B ab 29.04.2021

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