Ortsübliche Bekanntmachung
Ortsübliche Bekanntmachung
gemäß § 74 Abs. 4 VwVfG
Ergänzendes und Planänderungsverfahren zur gemeinsamen Planfeststellung des Neubaus der Bundesautobahn 39, 7. Bauabschnitt, von Ehra (L 289) bis Wolfsburg (B 188), Bau-km 0+530 bis Bau-km 14+730, mit Anlage einer Tank- und Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck, verbunden mit einer Teilverlegung der B 248 und einer Teilverlegung der L 289 im Zuge der Anschlussstelle Ehra (Ortsumfahrung Ehra), einschließlich notwendiger landschaftspflegerischer Kompensationsmaßnahmen in den Gemarkungen Ehra-Lessien, Barwedel, Jembke, Tappenbeck und Weyhausen und trassenferner Kompensationsmaßnahmen in den Gemarkungen Bergfeld, Tiddische, Brackstedt, Hoitlingen, Dannenbüttel, Wesendorf, Grußendorf und Oerrel.
Mit Planfeststellungsänderungs- und -ergänzungsbeschluss (Beschluss) der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) vom 28.06.2024 – 4117/5127-31027-2/20 A 39/7 Änd. ist der Plan für die o. g. Vorhaben gemäß den §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2154) (VwVfG) festgestellt worden.
Eine Ausfertigung des Beschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Plans werden in der Zeit vom
vom
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bis
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in / bei der (Auslegungsort, Anschrift) |
30.07.2024 | 12.08.2024 | Samtgemeinde Brome, Bahnhofstraße 36, 38465 Brome
Telefon: 05833 84-143 |
30.07.2024 | 12.08.2024 | Samtgemeinde Boldecker Land, Eichenweg 1, 38554 Weyhausen
Telefon: 05362/9781-0 |
zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht (§ 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG).
Daneben kann der Beschluss in diesem Zeitraum zusammen mit dem festgestellten Plan (ungesiegelt) als zusätzliches Informationsangebot auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
unter dem Titel „Neubau der A 39, 7. Bauabschnitt und OU Ehra“ eingesehen werden.
Zudem sind die Unterlagen auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de unter dem Titel „Neubau der A 39, 7. Bauabschnitt und OU Ehra – Ergänzendes und Planänderungsverfahren“ auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.
Der Beschluss wurde den Beteiligten, über deren Äußerungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG als zugestellt.
Der Text dieser Bekanntmachung kann auch auf den Internetseiten
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
https://www.samtgemeinde-brome.de und https://www.boldecker-land.de
eingesehen werden.
Brome, 15.07.2024
gez. Bartels Siegel
Wieland Bartels
Samtgemeindebürgermeister