Regelungen für Schulen und Kita

Der Landkreis Gifhorn liegt am Dienstag, 27.04.2021, mit einer 7-Tage-Inzidenz von 91,8 den fünften Tag in Folge unter 100. Damit wechseln die Kindertagesstätten und Schulen ab Donnerstag, 29. April, wieder in das Szenario B.

Das gilt in Schulen: 

  • Unterricht findet in getrennten Lerngruppen statt
  • Max. 16 Personen pro Lerngruppe
  • Testpflicht für anwesende Schülerinnen und Schüler (2x pro Woche)
  • Präsenzbefreiung für Schülerinnen und Schüler auf Antrag
  • Keine Nachmittagsangebote an offenen Ganztagsschulen
  • Mittagessen ist unter der Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln grundsätzlich möglich.
  • Außerhalb der Unterrichtsräume ist in gekennzeichneten Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen.
  • Im Unterricht/Klassenraum gilt eine MNB-Pflicht -> Ausnahme: Jahrgänge 1 – 4, sofern ein Sitzplatz eingenommen ist

Das gilt in Kitas: 

  • Eingeschränkter Betrieb mit verschärften Hygieneanforderungen
  • Betreuungsangebot für alle Kinder
  • Neuaufnahme ist zulässig
  • Betreuung findet in Gruppen statt (wie vor der Pandemie)
  • Kein gruppenübergreifender Früh- und Spätdienst
  • Beschäftigte müssen untereinander Abstand halten und MNB tragen
  • (teil-)offene Gruppenkonzepte sind nicht erlaubt
  • Gruppen bekommen feste Räumlichkeiten zugewiesen
  • Gruppenübergreifende Räume und Außengelände dürfen nur von einer Gruppe gleichzeitig genutzt werden. -> Ausnahme für das Außengelände, wenn dieses groß genug und räumlich abgrenzbar ist.