Regelungen für Schulen und Kita
Der Landkreis Gifhorn liegt am Dienstag, 27.04.2021, mit einer 7-Tage-Inzidenz von 91,8 den fünften Tag in Folge unter 100. Damit wechseln die Kindertagesstätten und Schulen ab Donnerstag, 29. April, wieder in das Szenario B.
Das gilt in Schulen:
- Unterricht findet in getrennten Lerngruppen statt
- Max. 16 Personen pro Lerngruppe
- Testpflicht für anwesende Schülerinnen und Schüler (2x pro Woche)
- Präsenzbefreiung für Schülerinnen und Schüler auf Antrag
- Keine Nachmittagsangebote an offenen Ganztagsschulen
- Mittagessen ist unter der Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln grundsätzlich möglich.
- Außerhalb der Unterrichtsräume ist in gekennzeichneten Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen.
- Im Unterricht/Klassenraum gilt eine MNB-Pflicht -> Ausnahme: Jahrgänge 1 – 4, sofern ein Sitzplatz eingenommen ist
Das gilt in Kitas:
- Eingeschränkter Betrieb mit verschärften Hygieneanforderungen
- Betreuungsangebot für alle Kinder
- Neuaufnahme ist zulässig
- Betreuung findet in Gruppen statt (wie vor der Pandemie)
- Kein gruppenübergreifender Früh- und Spätdienst
- Beschäftigte müssen untereinander Abstand halten und MNB tragen
- (teil-)offene Gruppenkonzepte sind nicht erlaubt
- Gruppen bekommen feste Räumlichkeiten zugewiesen
- Gruppenübergreifende Räume und Außengelände dürfen nur von einer Gruppe gleichzeitig genutzt werden. -> Ausnahme für das Außengelände, wenn dieses groß genug und räumlich abgrenzbar ist.