Impfmöglichkeit für Wahlhelfer*innen
Nach der am 11. März 2021 im Bundesanzeiger verkündeten Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) und dem nun von der Niedersächsichen Landesregierung vorgelegten Fahrplan für die Terminvergabe an Angehörige der Prioritätsgruppe 3 haben ab dem 31. Mai auch Personen, die als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig sind, Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.
Wenn Sie sich als Wahlhelfer*in aufstellen lassen möchten, nehmen sie gerne Kontakt mit dem Wahlamt unter oder telefonisch unter 05833 – 84 129 bzw. 05833 – 84 138 auf.
Wahlamt
Samtgemeinde Brome