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Impfmöglichkeit für Wahlhelfer*innen

7. Mai 2021

Nach der am 11. März 2021 im Bundesanzeiger verkündeten Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) und dem nun von der Niedersächsichen Landesregierung vorgelegten Fahrplan für die Terminvergabe an Angehörige der Prioritätsgruppe 3 haben ab dem 31. Mai auch Personen, die als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig sind, Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.

Wenn Sie sich als Wahlhelfer*in aufstellen lassen möchten, nehmen sie gerne Kontakt mit dem Wahlamt unter  oder telefonisch unter 05833 – 84 129 bzw. 05833 – 84 138 auf.

Wahlamt

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