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Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindergärten und -krippen

8. März 2021

Corona – Virus

 

Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindergärten und –krippen

Stand 04.03.2021

Das Kultusministerium Niedersachsen hat mit heutiger Pressemitteilung angekündigt, ab Montag den 08.03.2021 für die Kindertagesstätten den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“) zu ermöglichen. Die entsprechende Änderung der Nds. Corona-Verordnung soll zeitnah erlassen werden.

Die Kitas sind demnach im Grundsatz geöffnet und bieten Betreuung in Regelgruppengröße an, aber ohne Gruppenmischung.
Hierbei sollen wieder alle Kinder die Möglichkeit haben, in den Einrichtungen betreut zu werden.

Es kann somit Einschränkungen im Fachkräfte-Kind-Schlüssel geben und abhängig von dem zur Verfügung stehenden Personal können nicht alle Regelbetreuungszeiten angeboten werden.

Ab dem 08.03. gilt für den eingeschränkten Regelbetrieb folgendes:

–      Jedes Kind kann maximal bis zu der Betreuungszeit betreut werden, die auch regulär für das Kind genehmigt ist.
Die maximal möglichen Betreuungszeiten der einzelnen Gruppen in Szenario B sind unten aufgeführt.

–      Es besteht für alle Kinder ab dem 08.03.2021 wieder die Gebührenpflicht, auch wenn die angebotene Betreuung nicht in Anspruch genommen wird. Dies ist begründet, da die Betreuungsleistung laut Satzung wieder Allen zur Verfügung gestellt wird.

–      Alle Kinder sind ab dem 08.03.2021 wieder für die Mittagessenversorgung bei MenüExpress angemeldet, die dies auch vor der Schließung genutzt haben. Bitte in gewohnter Weise die Kinder für die Tage direkt bei MenüExpress abmelden, an denen keine Mittagessenversorgung stattfinden soll oder die Kinder die Einrichtung nicht besuchen.

–      Beim Bringen und Abholen der Kinder bitte die Gebäude der Einrichtung nicht betreten. Die Außentüren der Gruppenräume sind zu nutzen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss nicht getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.

–      Die Bring- und Abholsituation sollte möglichst kurzgehalten werden. Bitte bei Bedarf einen gesonderten Gesprächstermin mit den Fachkräften vereinbaren.

–      Kinder mit einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens, wie z.B. nur Schnupfen oder leichter Husten, dürfen die Einrichtung ohne ärztliche Abklärung besuchen.

–      Kinder mit eindeutigen Krankheitssymptomen, wie z.B. Fieber, dürfen nicht in die Einrichtung gegeben werden. Kurzfristig erkrankte Kinder sind abzuholen.

–      Kinder müssen 48 Stunden symptomfrei sein, um die Einrichtung wieder besuchen zu dürfen. Hier ist kein ärztliches Attest erforderlich, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.

–      Bei einer schwereren Erkrankung, wie z.B. Fieber ab 38,5 °C, akuten Atemwegsinfektionen oder anhaltendem Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Der Arzt entscheidet über eine Testung auf das Covid-19 Virus.

–      Wenn ein Familienmitglied oder eine Kontaktperson nachweislich mit Covid-19 infiziert ist, dann gilt für die Haushaltsmitglieder und engen Kontaktpersonen die vom Gesundheitsamt verhängte Quarantäne. Das Kind darf somit die Einrichtung nicht besuchen. Dies muss nicht gesondert durch die Einrichtung mitgeteilt werden.

–      Die wesentlichen Verhaltensregeln wie Husten- und Niesetikette, Händewaschen und Toilettenhygiene sind entwicklungsgemäß mit den Kindern zu üben. Besonderes Augenmerk soll auf das Händewaschen gelegt werden. Das gründliche Waschen der Hände mit Seife ist ausreichend.

– Geeignete Schutzmaßnahmen für angehörige Kinder der Risikogruppe sind von den Eltern vorab mit dem Kinderarzt zu klären und die Umsetzung mit der Samtgemeinde Brome bzw. der Einrichtungsleitung zu besprechen.

–      Bei der Eingewöhnung neuer Kinder ist während der Anwesenheit in der Einrichtung von den Erziehungsberechtigten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der Homepage der Samtgemeinde Brome über Aktualisierungen.

Die Hinweise wurden anhand des „Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplanes Corona Kindertagesstätten“ erstellt.

Umfassendere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums.

In den KiTas können ab dem 08.03.2021 vorerst folgende maximale Betreuungszeiten von Montag bis Freitag angeboten werden:

 

Kindertagesstätte Bergfeld „Spatzennest“

7-16 Uhr

Kindertagesstätte Bergfeld „Sonnenschein“

Schmetterlinge: 8-14 Uhr

Mäuse: 7-16 Uhr

Kindertagesstätte Brechtorf „Kunterbunt“

Rote Gruppe: 8 – 16 Uhr

Gelbe Gruppe: 8 -16 Uhr

Raupengruppe: 8 -16 Uhr

Bienengruppe: 8 – 14 Uhr

Kindertagesstätte Brome „Haus der kleinen Füße“

Bärengruppe: 7-16 Uhr
Marienkäfergruppe: 7-16 Uhr
Raupengruppe: 7-16 Uhr

Entdeckergruppe: 7-16 Uhr


Kindertagesstätte Ehra-Lessien „Zwergenland“
Mondgruppe: 7-16 Uhr

Sonnengruppe: 7-16 Uhr


Kindertagesstätten Rühen „Zum Regenbogen“

Zwergenbutze: 7-14 Uhr

Spatzennest: 7:00-15:30 Uhr

Schmetterlingsgruppe: 7-14 Uhr

Flohkiste: 7:00-15:30 Uhr

Bärengruppe: 7:00-15:30 Uhr

Fuchsbau: 8-16 Uhr

Kinderkrippe Rühen „Haus der kleinen Wiesenhüpfer“

Krabbelkäfergruppe: 7-14 Uhr

Frechdachsgruppe: 7-14 Uhr

Glühwürmchengruppe: 7-16 Uhr

Wilde Hummeln: 7-16 Uhr

Zitronenfaltergruppe: 7-14 Uhr

Schnatterentengruppe: 8-14 Uhr

Kindertagesstätte Tiddische „Am Turm“

Eulengruppe: 7-14 Uhr

Frechdachse: 7-14 Uhr

Kindertagesstätte Voitze „Im Wald“

Igelgruppe: 7-16 Uhr

Spatzengruppe: 7-16 Uhr

Schlaufuchsgruppe: 7-16 Uhr

Dachsgruppe: 7-16 Uhr

Fuchsgruppe: 7-16 Uhr

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