Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt – Bekanntmachung der vorläufigen Besitzregelung im BOV Hanum
Vorläufige Besitzregelung Im Bodenordnungsverfahren (BOV) Hanum wird gemäß § 61a und § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in Verbindung mit § 65 Abs. 2 Satz 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) mit Wirkung zum 01.11.2025 die vorläufige Besitzregelung angeordnet. Die Eigentümer, der zum BOV Hanum gehörenden Flurstücke, werden mit diesem Zeitpunkt in den Besitz der neuen Flurstücke […]
