Fälligkeit der Steuern und Abgaben für das IV. Quartal 2025
Die Samtgemeinde Brome weist darauf hin, dass am 15. November 2025 die Grundsteuern, die Hundesteuern und die Gewerbesteuern für das IV. Quartal 2025 fällig werden. Bei Zahlungsverzug lässt sich eine kostenpflichtige Mahnung und nach erneutem Fristablauf eine mit weiteren Kosten verbundene Zwangsvollstreckung nicht vermeiden. Steuerzahler, die der Samtgemeinde Brome ein SEPA-Mandat erteilt haben, werden von […]
