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Samtgemeinde Brome – Amtliche Bekanntmachung

16. Dezember 2022

Samtgemeinde Brome – Amtliche Bekanntmachung

Jeder Einwohner hat die Möglichkeit, in bestimmten Fällen der Übermittlung von
Daten – ohne Angabe von Gründen – zu widersprechen.

Dabei handelt es sich um die Datenübermittlung an folgende Adressaten:

– öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige, die nicht
derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören; dies gilt
nicht für die Mitteilung, dass der Ehegatte oder der Lebenspartnerin oder
Lebenspartner einer anderen oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
angehört (übermittelte Daten: Vor- und Familiennamen, Geburtstag, Geschlecht,
Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
Übermittlungssperren sowie Sterbetag).

– Parteien, Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang
mit Wahlen und Abstimmungen auf kommunaler oder staatlicher Ebene in den sechs
der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten (übermittelte Daten: Vor- und
Familiennamen ohne Geschlechtsangabe, Doktorgrad und Anschrift von nach
Lebensalter bestimmten Gruppen von wahlberechtigten Personen), Parteien und
Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen
(Volksbegehren und Volksentscheid).

– Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler
Vertretungs-körperschaften über Alters- und Ehejubiläen (übermittelte Daten: Vorund
Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften sowie Tag und Art des Jubiläums).

– Adressbuchverlage (übermittelte Daten: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und
Anschriften von Einwohnerinnen und Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben).

– Meldebehörden der Bundeswehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von
Informationsmaterial Daten von männlichen und weiblichen Personen mit deutscher
Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im nächsten Jahr volljährig werden
(übermittelte Daten: Vor- und Familiennamen sowie die gegenwärtige Anschrift). Die
betroffenen Personen haben nach § 36 Abs. 2 S. 1 BMG das Recht, der Weitergabe
ihrer Daten zu widersprechen.

Jeden, der von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, bitten wir, dies
der Samtgemeinde Brome, ServiceCenter, Bahnhofstraße 36, 38465 Brome, persönlich
oder schriftlich mitzuteilen.

Brome, 2022-12-09
gez. L.S.
Wieland Bartels
Samtgemeindebürgermeister

https://www.samtgemeinde-brome.de/wp-content/uploads/2019/05/Wappen-Samtgemeinde-Brome.png 0 0 samtgemeinde-brome.de https://www.samtgemeinde-brome.de/wp-content/uploads/2019/05/Wappen-Samtgemeinde-Brome.png samtgemeinde-brome.de2022-12-16 10:59:412022-12-16 10:59:41Samtgemeinde Brome – Amtliche Bekanntmachung

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