Corona – Virus

 

Kindertagesstätten geschlossen; Notbetreuungen sind eingerichtet

Stand 25.01.2021

Der Betrieb der Kindertagesstätten ist weiterhin durch das Land Niedersachsen untersagt. Die Notbetreuung wird fortgesetzt.

Die Gebührenpflicht besteht gemäß Satzung bei vorübergehenden, unvorhersehbaren Schließungen von 20 Betreuungstagen innerhalb eines Kindertagesstättenjahres weiter. Bitte zahlen Sie die Gebühren weiterhin; auch die Lastschriftverfahren werden fortgesetzt.

Wie im vergangenen Jahr erfolgt für die betroffenen Monate eine Erstattung der Gebühren von der Samtgemeinde Brome ohne vorherige Antragsstellung.

Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, können sich gemäß § 56 des Infektionsschutzgesetzes den Verdienstausfall für die Betreuung von Kindern während der KiTa-Schließung erstatten lassen. Informationen und den Antrag finden Sie hierzu unter www.ifsg-online.de.

Aufnahmekriterien der Notbetreuung:

 

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen

mindestens ein/e Erziehungsberechtigte/r in betriebsnotwendiger Stellung im Berufszweig von allgemein öffentlichem Interesse tätig ist.

Die entsprechenden Berufszweige sind auf der Homepage des Kultusministeriums Niedersachsen unter den FAQs veröffentlicht. Es sind beispielsweise Berufszweige wie Pflege, Gesundheit, Medizin, Staats- und Regierungsfunktion, sowie der öffentlichen Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz, Energie- und Wasserversorgung, Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfer), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien- und Kultur-, Risiko- und Krisenkommunikation, Beschäftigte in Schulen und Kindertageseinrichtungen, die die direkte Notbetreuung  und den anlaufenden Regelbetrieb sicherstellen.

oder ein Härtefall vorliegt. Das sind drohende Kindeswohlgefährdung, erheblicher Verdienstausfall, konkretes Kündigungsvorhaben des Arbeitgebers oder Vereinbarkeit von Familie und Beruf (insbesondere bei Alleinerziehenden)

oder das Kind besonderen Unterstützungsbedarf hat; hier insbesondere Sprachförderbedarf (letztes Entwicklungsgespräch im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 4 Niedersächsisches Gesetz über die Tageseinrichtungen für Kinder).

oder bei dem Kind besteht im Jahr 2021 eine Schulpflicht (gemäß § 64 Absatz 1 Satz 1 Niedersächsisches Schulgesetz).

Die beispielhaft genannten Berufsgruppen und Berufszweige sind weder abschließend, noch begründen diese einen Rechtsanspruch auf Notbetreuung.

Grundsätzlich müssen allerdings zunächst alle anderweitigen Betreuungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein. Dies trifft zum Beispiel auf Familien zu, in denen nur ein Elternteil arbeiten geht, Homeoffice geleistet werden kann oder eine andere Betreuung möglich ist.

Dies ist zu begründen, da die Notbetreuung auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen ist.

Anmeldeverfahren:

 

Für die Anmeldung der Notbetreuungsangebote der Samtgemeinde Brome nutzen Sie bitte den auf der Homepage hinterlegten Anmeldevordruck (des Landkreises Gifhorn).

Der Antrag ist auszufüllen und die Arbeitsgeberbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) aller arbeitenden Elternteile sind einzuholen.

Der Antrag und die Bescheinigungen bitte per E-Mail an die Samtgemeinde Brome senden ( oder  als angehängtes pdf-Format ) oder schriftlich im Rathaus der Samtgemeinden Brome (Briefkasteneinwurf) einreichen.

Es steht nur begrenzte Anzahl an Betreuungsplätzen zur Verfügung.

Sind mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden, erfolgt eine Priorisierung bei der Vergabe der Plätze der Notbetreuung.

Hinweis:

Bitte reichen Sie den Antrag auf Notbetreuung schnellstmöglich ein.

Durchführung der Notbetreuung:

Die Notbetreuung findet höchstens in dem Ausmaß der genehmigten Regelbetreuungszeit für jedes Kind statt.

Es kann Einschränkungen im Fachkräfte-Kind-Schlüssel geben und abhängig von dem zur Verfügung stehenden Personal können nicht alle Regelbetreuungszeiten angeboten werden.

Eine Mittagessenverpflegung findet über Menü Express statt.

Alle Kinder sind weiterhin für die Mittagessenversorgung bei Menü Express angemeldet. Bitte in gewohnter Weise die Kinder für die Tage direkt bei Menü Express abmelden, an denen keine Mittagessenversorgung stattfinden soll oder die Kinder die Einrichtung nicht besuchen.

Die Notbetreuung findet in der Regelgruppe des Kindes mit maximal 50% der betreuten Kinder statt.

Die Gruppen nutzen getrennt das Außengelände, die Mahlzeiten werden getrennt eingenommen. Der Niedersächsische Rahmenhygieneplan Corona Kindertagesbetreuung findet in allen Einrichtungen Anwendung.

Kinder mit eindeutigen Krankheitssymptomen, wie z.B. Fieber, dürfen nicht in die Einrichtung gegeben werden. Kurzfristig erkrankte Kinder sind abzuholen.

Beim Bringen und Abholen der Kinder bitte die Gebäude der Einrichtung nicht betreten. Die Außentüren der Gruppenräume sind zu nutzen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss auf dem Außengelände nicht getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.

Die Bring- und Abholzeiten sollen möglichst kurzgehalten und auf Tür-und–Angel-Gespräch verzichtet werden. Bitte bei Bedarf einen gesonderten Gesprächstermin mit den Fachkräften vereinbaren.

Anlage6-Arbeitgeberbescheinigung_Szenario_C

Anlage5-Antrag_auf_Notbetreuung_1

BescheinigungBetriebsuntersagung