Kindergärten und –krippen; Szenario A ab 03.06.2021

Der Landkreis Gifhorn liegt mit der 7-Tage-Inzidenz den fünften Werktag in Folge und damit stabil unter der Inzidenzschwelle von 50.

Daraus ergibt sich, dass für den Landkreis Gifhorn ab Donnerstag, den 03.06.2021, weitere Lockerungen auf Basis der Niedersächsischen Corona-Verordnung möglich werden. Demnach wechselt die Kinderbetreuung gemäß § 12 Abs. 1 S. 9 Nr. 1 Nds. Corona-VO nach Bekanntmachung der entsprechenden Allgemeinverfügung in das Szenario A.

Abhängig von dem örtlichen Infektionsgeschehen kann sowohl der eingeschränkte Regelbetrieb als auch die Einrichtungsschließung erneut angeordnet werden.

Bitte beachten Sie die folgenden grundsätzlichen Hinweise, insbesondere im Hinblick auf die Hygiene, in den KiTas der Samtgemeinde Brome:

Die Kinder werden grundsätzlich in ihrer Regelgruppe, mit der im letzten Gebührenbescheid bewilligten Betreuungszeit, betreut. Gruppenübergreifende Angebote können wieder stattfinden.

Einschränkungen kann es abhängig von dem zur Verfügung stehenden Personal geben.

Der Betrieb findet unter verschärften Hygienebedingungen und Einhaltung des Nds. Rahmenhygieneplanes statt.

Wir bitten Sie weiterhin beim Bringen und Abholen der Kinder die Gebäude der Einrichtung nicht zu betreten. Die Außentüren der Gruppenräume sind zu nutzen.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss auf dem Außengelände getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.

Es besteht für alle Kinder die Gebührenpflicht, auch wenn die angebotene Betreuung nicht in Anspruch genommen wird. Dies ist begründet, da die Betreuungsleistung laut Satzung wieder Allen zur Verfügung gestellt wird.

Eine Eingewöhnung neu aufzunehmender Kinder kann stattfinden. Erziehungsberechtigte sollen während dieser Anwesenheit in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Die Bring- und Abholzeiten sollen möglichst kurzgehalten und auf Tür-und–Angel-Gespräch verzichtet werden. Bitte bei Bedarf einen gesonderten Gesprächstermin mit den Fachkräften vereinbaren.

Kinder mit eindeutigen Krankheitssymptomen, wie z.B. Fieber, dürfen nicht in die Einrichtung gegeben werden. Kurzfristig erkrankte Kinder sind abzuholen.

Die An- und Abmeldungen der Mittagessenverpflegung bei MenüExpress sind von den Personensorgeberechtigten selbstständig vorzunehmen.

Stand: 02.06.2021