Fälligkeit der Steuern und Abgaben für das I. Quartal 2021

Die Samtgemeinde Brome weist darauf hin, dass am 15. Februar 2021 die Grundsteuern und die Gewerbesteuern für das I. Quartal 2021 fällig werden.

Bei Zahlungsverzug lässt sich eine kostenpflichtige Mahnung und nach erneutem Fristablauf eine mit weiteren Kosten verbundene Zwangsvollstreckung nicht vermeiden.

Steuerzahler, die der Samtgemeinde Brome ein SEPA-Mandat erteilt haben, werden von dieser Zahlungserinnerung nicht betroffen. In diesen Fällen werden die Zahlungen zum jeweiligen Termin abgebucht.

Bitte denken Sie daran, dass sofern das von Ihnen angegebene Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht die nötige Deckung aufweist und aus diesem Grund die Bank die Abbuchung zurückzieht, in den meisten Fällen eine Rücklastschriftgebühr anfällt, die wir von Ihnen zurückfordern. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall umgehend mit uns in Verbindung. Damit keine weiteren Gebühren dieser Art anfallen, wird unsererseits die Bankverbindung für zukünftige Fälligkeiten so lange gesperrt, bis wir von Ihnen eine erneute Freigabe (neues SEPA-Mandat) bekommen.

Wählen Sie den für Sie bequemeren Weg der bargeldlosen Zahlung. Geben Sie der Samtgemeinde Brome den Auftrag, die Beiträge bei Fälligkeit von Ihrer Bank oder Sparkasse anzufordern. Sollten Sie an diesem SEPA-Mandat interessiert sein, können Sie einen entsprechenden Vordruck bei uns anfordern. Die Vordrucke stehen Ihnen auch auf der Homepage der Samtgemeinde Brome zur Verfügung.

Bei Überweisungen ist zu beachten, dass unbedingt die Debitoren-Nummer / Aktenzeichen, auf Ihrem Steuerbescheid (oben rechts) ersichtlich, anzugeben ist.

Nachstehend sind die Bankverbindungen der Samtgemeinde Brome aufgeführt:

Banken:

Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

IBAN:               DE53 2695 1311 0014 1517 24

BIC:                 NOLADE21GFW

Volksbank Braunschweig-Wolfsburg

IBAN:               DE26 2699 1066 2015 4390 00

BIC:                 GENODEF1WOB