Anliegen
Kirchenaustritt
Sie möchten | Ihren Kirchenaustritt beim Standesamt erklären |
Gebühr
Gebühr | 30,00 € |
Weitere Informationen
Link >>>Erforderliche Unterlagen
bitte bringen Sie mit |
- Ihren Personalausweis oder Reisepass |
Hinweis |
Eine schriftliche Kirchenaustrittserklärung muss öffentlich beglaubigt sein (Notar). Sie wird mit Zugang beim Standesbeamten wirksam. (Die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer endet mit dem Monat, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist). |
Formulare: | www.samtgemeinde-brome.de/formulare/standesamt |
Ansprechpartner
Anke BehneFachbereich 3: Ordnung /Sicherheit
Zimmer 115 - Obergeschoss
Tel.: 05833-84 137
Fax: 05833-84 900
Sprechzeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!Montag - Freitag
Montag und Dienstag
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr