Anliegen

Kirchenaustritt








Sie möchten

Ihren Kirchenaustritt beim Standesamt erklären


Gebühr








Gebühr

30,00 €


Weitere Informationen

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Erforderliche Unterlagen

bitte bringen Sie mit

-       Ihren Personalausweis oder Reisepass

Hinweis

Eine schriftliche Kirchenaustrittserklärung muss öffentlich beglaubigt sein (Notar). Sie wird mit Zugang beim Standesbeamten wirksam. (Die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer endet mit dem Monat, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist).

Formulare: www.samtgemeinde-brome.de/formulare/standesamt

Ansprechpartner

Anke Behne
Fachbereich 3: Ordnung /Sicherheit
Zimmer 115 - Obergeschoss
Tel.: 05833-84 137
Fax: 05833-84 900
E-Mail

Sprechzeiten

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Montag und Dienstag

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