Außer Kraft treten der Regelungen der „Bundesnotbremse” am 21.05.2021

Bekanntmachung hier: Außer Kraft treten der Regelungen der „Bundesnotbremse“

gem. § 28b Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Für das Gebiet des Landkreis Gifhorn unterschreitet an fünf aufeinander folgenden Werktagen, namentlich am 14.05.2021 mit 84,4, 15.05.2021 mit 95,7, 17.05.2021 mit 89,5, 18.05.2021 mit 86,1 sowie 19.05.2021 mit 91,8, die nach § 28b Abs. 2 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) maßgebliche, durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100.

Mit Vorliegen dieser Voraussetzung treten für das Gebiet des Landkreises Gifhorn ab dem 21.05.2021 die Maßnahmen des § 28b Abs. 1 Satz 1 IfSG außer Kraft.

Diese Bekanntmachung ist im Übrigen unter https://www.gifhorn.de/der-landkreis/presseportal/coronavirus-aktuelle-informationen/bekanntmachungen/ einsehbar.

Gifhorn, den 19.05.2021

Landkreis Gifhorn

Dr. Andreas Ebel