„3 G“ – Regelung für Besucher im Rathaus der Samtgemeinde Brome

Ab Montag, den 6.12.2021 gelten folgende Regelungen für Besucher des Rathauses der Samtgemeinde Brome:

Bei Betreten der Einrichtung wird von allen Besuchern ein Genesenen- oder Impfnachweis verlangt, oder
aber ein tagesaktuelles, negatives Testergebnis.

Sie werden im  Eingangsbereich abgeholt, bitte halten Sie den Nachweis und das Ausweisdokument bereit.

Hinweis: Ein PCR Test ist 48 Stunden gültig und ein Antigen Schnelltest höchstens 24 Stunden.

Ausnahme hier sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres.

 

Wieland Bartels

Samtgemeindebürgermeister