„3 G“ – Regelung für Besucher im Rathaus der Samtgemeinde Brome
Ab Montag, den 6.12.2021 gelten folgende Regelungen für Besucher des Rathauses der Samtgemeinde Brome:
Bei Betreten der Einrichtung wird von allen Besuchern ein Genesenen- oder Impfnachweis verlangt, oder
aber ein tagesaktuelles, negatives Testergebnis.
Sie werden im Eingangsbereich abgeholt, bitte halten Sie den Nachweis und das Ausweisdokument bereit.
Hinweis: Ein PCR Test ist 48 Stunden gültig und ein Antigen Schnelltest höchstens 24 Stunden.
Ausnahme hier sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres.
Wieland Bartels
Samtgemeindebürgermeister