Anliegen

Bestattungsformen








Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen, die den Verstorbenen als würdige Ruhestätte und der Bewahrung ihres Andenkens dienen. Die Friedhöfe in der Samtgemeinde Brome dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinden Bergfeld, Brome, Ehra-Lessien, Parsau, Rühen, Tiddische und Tülau waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Samtgemeinde.


Die Friedhöfe erfüllen aufgrund ihrer gärtnerischen Gestaltung auch allgemeine Grünflächenfunktionen. Deshalb hat jeder das Recht, die Friedhöfe als Orte der Ruhe und Besinnung zum Zwecke einer der Würde des Ortes entsprechenden Erholung aufzusuchen. Für den Besuch geöffnet sind sie von Tagesanbruch bis Anbruch der Dunkelheit. Auf den Friedhöfen hat sich jeder ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.


Der Friedhofsträger regelt durch Satzung insbesondere die Arten der Grabstätten und die Voraussetzungen für den Erwerb und den Inhalt eines Nutzungsrechts an Grabstätten. Die Bestattung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden. Die Verstorbenen werden auf dem Friedhof des Bestattungsbezirkes bestattet, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten. Etwas anderes gilt, wenn


a) ein Nutzungsrecht an einer bestimmten Grabstätte auf einem anderen Friedhof besteht,


b) Eltern, Kinder oder Geschwister auf einem anderen Friedhof bestattet sind.


Art und Ort der Bestattung richten sich, soweit möglich, nach dem Willen der/des Verstorbenen. Ist eine Willensbekundung nicht bekannt, entscheiden die Hinterbliebenen in der Reihenfolge des § 8 (3) des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes.


Leider kommt es immer häufiger vor, dass die Hinterbliebenen vor der Beisetzung über die Bestattungsarten nicht ausreichend informiert sind. Bei der tiefen Trauer sind die Angehörigen bei der Wahl der richtigen Grabstätte oft überfordert. Daher wird seitens der Samtgemeinde Brome als Friedhofsträger für die kommunalen Friedhöfe darauf hingewiesen, dass sich die Hinterbliebenen der Verstorbenen vor der Beisetzung an die Samtgemeinde Brome, ">Ingetraut Kotschwar, wenden können, um sich zum Beispiel über Grabstättenarten und anstehende Gebühren zu erkundigen.


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Klaus Hackbarth
Fachbereich 3: Ordnung /Sicherheit
Zimmer 006 - Erdgeschoss
Tel.: 05833 84-129
Fax: 05833 84-900
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