Anliegen

Nutzung von Schulräumen

Grundsätzlich können die Schulräume in den Schulen der Samtgemeinde auf Antrag auch für schulfremde Zwecke an Vereine, Verbände, Gruppen und Organisationen überlassen werden.

An den nachstehenden Belegungsplänen können sich zukünftige Nutzer über freie Zeiten in den Schulen informieren und konkrete Anträge stellen. 

Näheres zu den Kosten, Richtlinien und der Benutzung entnehmen Sie bitte den nachstehenden „Richtlinien mit Entgeltfestsetzung der Samtgemeinde Brome für die Überlassung von Schulräumen zu schulfremden Zwecken“ und der „Benutzungsordnung der Samtgemeinde Brome“.

Gebühr
 Schulraeume.pdf  39.74 KB  30.08.2006 

Weitere Informationen

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Ansprechpartner

Susan Lemke
Fachbereich 1: Zentrales und Schule
Zimmer 108 - Obergeschoss
Tel.: 05833 84-102
Fax: 05833 84-911
E-Mail

Sprechzeiten

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