Anliegen

Pfändungen

Sie möchten

Steuern, Abgaben oder Gebühren aufgrund einer Pfändungsankündung bezahlen,

Erforderliche Unterlagen

bitte bringen Sie mit

die Pfändungsverfügung oder Ihr Aktenzeichen.

Hinweis

Ihr Aktenzeichen finden Sie im Bezugszeichenfeld der Pfändungsverfügung.

Ansprechpartner

Stephanie Klatt
Fachbereich 2: Finanzen
Zimmer 018 - Erdgeschoss
Tel.: 05833-84-125
Fax: 05833-84-900
E-Mail

Sprechzeiten

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