Anliegen
Aufwandsentschädigung
Wer ehrenamtlich tätig ist, hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen, einschließlich der Aufwendungen für eine Kinderbetreuung und seines Verdienstausfalles. Durch die Aufwandsentschädigungssatzung der Samtgemeinde Brome sind diese Ansprüche der Höhe nach geregelt. Diese Aufwandsentschädigungen sind nicht übertragbar. Aufwandsentschädigungen Feuerwehr - Zuständig Roman Schuwalow Aufwandsentschädigungen Kommunalpolitiker - Zuständig Ana-Fee Quesada-Jügler |
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Roman SchuwalowFachbereich 3: Ordnung /Sicherheit
Zimmer 110 - Obergeschoss
Tel.: 05833 84-181
Fax: 05833 84-900
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Ana-Fee Quesada-JüglerFachbereich 1: Zentrales und Schule
Zimmer 107 - Obergeschoss
Tel.: 05833 84-115
Fax: 05833 84-911
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