Anliegen

Aufwandsentschädigung








Wer ehrenamtlich tätig ist, hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen, einschließlich der Aufwendungen für eine Kinderbetreuung und seines Verdienstausfalles. Durch die Aufwandsentschädigungssatzung der Samtgemeinde Brome sind diese Ansprüche der Höhe nach geregelt. Diese Aufwandsentschädigungen sind nicht übertragbar.


Aufwandsentschädigungen Feuerwehr - Zuständig Roman Schuwalow


Aufwandsentschädigungen Kommunalpolitiker - Zuständig Ana-Fee Quesada-Jügler


Ansprechpartner

Roman Schuwalow
Fachbereich 3: Ordnung /Sicherheit
Zimmer 110 - Obergeschoss
Tel.: 05833 84-181
Fax: 05833 84-900
E-Mail

Sprechzeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Montag - Freitag

Montag und Dienstag

Donnerstag

08:30 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

14:00 - 17:00 Uhr

Ansprechpartner

Ana-Fee Quesada-Jügler
Fachbereich 1: Zentrales und Schule
Zimmer 107 - Obergeschoss
Tel.: 05833 84-115
Fax: 05833 84-911
E-Mail

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14:00 - 16:00 Uhr