Zweite ehrenamtliche Schiedsperson gesucht
Die Samtgemeinde Brome sucht schnellstmöglich eine/n
Zweite/n ehrenamtliche/n Schiedsperson (m/w/d)
Für die Dauer von fünf Jahren
Ihre Aufgabe:
Die Schiedspersonen sind dazu berufen,
Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist.
Die obligatorische Streitschlichtung findet statt bei:
- Nachbarstreitigkeiten,
- Ansprüchen nach Abschnitt 3 des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr).
Die Schiedsfrauen und -männer haben die Aufgabe zwischen den Parteien zu vermitteln und dürfen keinen Zwang zur Einigung ausüben. Das Motto lautet: „Schlichten statt richten“.
Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen die Schiedspersonen ehrenamtlich wahr.
Ihr Profil:
Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis,
Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Zeitlich sollten Sie ca. zehn Stunden im Monat für das Ehrenamt einplanen.
Sie müssen in der Samtgemeinde Brome Ihren ständigen Wohnsitz haben, sollten nicht jünger als 30 Jahre sein und
nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über Ihr Vermögen beschränkt sein.
Wer Interesse an der Tätigkeit als Schiedsperson hat, kann sich bis zum 30.04.2025 mit der Samtgemeinde Brome in Verbindung setzen.
Ansprechpartnerin ist Verena Seidenberg vom Ordnungsamt, Tel. 05833 84-103, E-Mail:
Zu Zwecken der Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten gespeichert. Mit der Abgabe der Bewerbung wird das Einverständnis zur Speicherung der personenbezogenen Daten i.S. des NDSG vorausgesetzt. Nach Abschluss des Verfahrens werden die eingereichten Unterlagen, soweit sie nicht zurückerbeten werden, datenschutzrechtlich vernichtet.