Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen 2025

Die Samtgemeinde Brome veröffentlicht alle

Geburtstage ab 70 Jahre und jeden folgenden  5. Geburtstag

sowie

Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit

(Datum der standesamtlichen Trauung)

und jedes folgende Ehejubiläum

aus dem Datenbestand der Samtgemeindeverwaltung im Mitteilungsblatt unter der Rubrik WIR GRATULIEREN.

 

Wer seinen Geburtstag bzw. sein Ehejubiläum NICHT veröffentlicht haben möchte, wird gebeten, sich mit dem

 

ServiceCenter der Samtgemeinde Brome

Bahnhofstraße 36

38465 Brome,

 

in Verbindung zu setzen,

um der Veröffentlichung SCHRIFTLICH  zu widersprechen und eine Übermittlungssperre einrichten zu lassen.

Die Übermittlungssperre kann jederzeit widerrufen werden.

Bei Allen, die sich nicht melden, geht die Samtgemeinde Brome davon aus, dass eine Veröffentlichung gewünscht wird.

 

ServiceCenter

Bereich Ordnungswesen, Finanzen