Öffentliche Bekanntmachung – Vereinfachte Flurbereinigung Vogelmoor
Vereinfachte Flurbereinigung Vogelmoor
Az: 4.1.2 –Vogelmoor 2655 – 011 -Dezernat 4.1-
Braunschweig, den 22.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung zur Vorlage des Flurbereinigungsplanes
In dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Vogelmoor, Landkreis Gifhorn 301 wird der
Flurbereinigungsplan bekannt gegeben und vorgelegt.
Jeder Teilnehmer des Verfahrens bekommt einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan zugestellt, der seine
neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm
Eingebrachten nachweist.
Der textliche Teil des Flurbereinigungsplanes liegt in der Zeit
vom 03.08.2026 bis 07.09.2026
während der Sprechzeiten – –
im Gemeindezentrum Barwedel, Am Funkberg 5, 38746 Barwedel
im Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig nach telefonischer Absprache
(0531-484 2101), Wilhelmstraße 3, Raum 208, 38100 Braunschweig
zur Einsichtnahme für alle Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens aus.
Weiterhin liegt der Flurbereinigungsplan zur Einsichtnahme für alle betroffenen Beteiligten am
Montag, den 07. September 2026 von 10.30-12.30 und 14.00-15.30 Uhr
Im Gemeindezentrum Barwedel, aus.
In dieser Zeit sind Angehörige des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig zur Erläuterung und
Auskunftserteilung anwesend.
Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan werden nur dann berücksichtigt, wenn sie in einem
Anhörungstermin vorgebracht werden (Ausschlusstermin nach § 59 Abs.2 Flurbereinigungsgesetz in der
Fassung vom 16.03.1976 -BGBl I S. 546-, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008
BGBl. I S. 2794-).
Der Anhörungstermin findet am
Montag, den 07. September 2026 um 16.00 Uhr
im Gemeindezentrum Barwedel, statt.
Nach §114 u. 134 FlurbG wird darauf hingewiesen, dass von den Beteiligten, die nicht zu diesem Termin
erscheinen oder sich nicht in diesem Termin zu Protokoll erklären, angenommen wird, dass sie mit dem
Flurbereinigungsplan einverstanden sind.
Soweit sich Grundstückseigentümer – auch Miteigentümer oder Erbbauberechtigte – durch Bevollmächtigte
vertreten lassen, müssen letztere eine schriftliche Vollmacht vorweisen. Bereits erteilte Vollmachten behalten
bis zum Widerruf ihre Gültigkeit. Vollmachtsvordrucke sind auf der Internetseite des Amtes für regionale
Landesentwicklung Braunschweig (http://www.arl-bs.niedersachsen.de —> Förderung und Projekte —>
Flurbereinigung) als Downloadversion verfügbar.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass diejenigen Beteiligten, die mit der für sie vorgesehenen Abfindung
und mit dem Flurbereinigungsplan einverstanden sind, nicht zum Anhörungstermin erscheinen brauchen.
Martin Rott
