Information zur Briefwahl bei einer möglichen Stichwahl

Sollte es nach der Wahl am 26. Oktober 2025 zu einer Stichwahl kommen, möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger frühzeitig darüber informieren, wie mit den Briefwahlunterlagen verfahren wird.

Wer bereits Briefwahlunterlagen für den 26. Oktober 2025 beantragt und erhalten hat, erhält die Unterlagen für die Stichwahl automatisch, sofern im Antrag ausdrücklich auch die Stichwahl angekreuzt wurde. In diesem Fall ist kein neuer Antrag erforderlich.

Bei Personen, die die Stichwahl nicht angekreuzt haben, wurde auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung der Hinweis

„Bitte bewahren Sie diese Wahlbenachrichtigung für eine etwaige Stichwahl am 09.11.2025 auf.“

markiert und die Benachrichtigung an die antragstellende Person zurückgesandt.

Bürgerinnen und Bürger, die ihre Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus abgeholt oder dort vor Ort gewählt haben, können dies selbstverständlich auch für die Stichwahl wieder tun.

Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt gerne unter 05833 84-103 zur Verfügung.