Hinweis: Abbuchung der Grundsteuer trotz Eigentümerwechsels
Hinweis: Abbuchung der Grundsteuer trotz Eigentümerwechsels
Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens im Zuge der Grundsteuerreform kann es dazu kommen, dass vereinzelnd mitgeteilte Eigentümerwechsel in der Sachbearbeitung noch nicht vollzogen werden konnten.
Sollten Sie trotz mitgeteilten Eigentümerwechsel von einer Abbuchung betroffen sein, bitte wir dies zu entschuldigen.
Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall per Email () oder telefonisch unter 05833 – 84 135 zu nachfolgenden Zeiten an die Samtgemeinde.
Montag 08:30 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr – 12.00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12.00 Uhr