Hebesatzänderung der Gemeinde Tülau
Hebesatzänderung der Gemeinde Tülau für die Hundesteuer rückwirkend zum 01.03.2024.
Der Rat der Gemeinde Tülau hat die Hebesätze für die Hundesteuer rückwirkend zum 01.03.2024 wie folgt beschlossen:
Hebesatz ALT Hebesatz NEU
- für den ersten Hund 36,00 € 42,00 €
- für den zweiten Hund 72,00 € 84,00 €
- für jeden weiteren Hund 72,00 € 84,00 €
- für einen gefährlichen Hund 0,00 € 250,00 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 0,00 € 350,00 €
Die Samtgemeinde Brome hat die Änderungsbescheide rückwirkend zum 01.03.2024 erstellt und wird diese ab dem 08.10.2024 per Post zustellen.
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