Anliegen

Osterfeuer








Einrichtung von Osterfeuerplätzen


Wie in jedem Jahr werden auch in diesem Jahr in den meisten Orten Osterfeuer vorbereitet und entfacht. Damit diese alte Tradition eines Tages nicht unterbunden werden muss, sind folgende Punkte zu beachten:


 


1. Das Aufstapeln darf erst zwei Wochen vor Ostern beginnen, damit sich weder Niederwild noch Vögel darin niederlassen und Schutz suchen können.


2. Es wird darauf hingewiesen, dass nur unbehandeltes Holz, trockenes Reisig und Gehölzrückschnitte als geeignetes Brennmaterial gesammelt werden darf.


3. Das Feuer darf nicht mit brennbaren Flüssigkeiten angezündet werden.


4. Jedes Osterfeuer ist mit Datum, Uhrzeit und Ort bei der Samtgemeinde Brome bis 14 Tage vor Ostern vom Veranstalter anzumelden.


5. Die nicht verbrannten Reste sind nach Ende der Osterfeiertage vollständig abzuräumen und nach Absprache mit einem Mitarbeiter der Zentralen Entsorgungsanlage Wesendorf unter der Telefon-Nr. 05376 97 99 11 zur Zentralen Entsorgungsanlage zu bringen.


6. Die Abgabe von zubereiteten Speisen und alkoholischen Getränken ist nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz mindestens vier Wochen vorher bei der Samtgemeinde Brome anzuzeigen. Sofern die Anzeige noch nicht erfolgt ist, ist das unverzüglich anzuzeigen. Das Anzeigeformular finden Sie auch auf der Homepage der Samtgemeinde Brome unter www.samtgemeinde-brome.de/formulare.


Informationen über Osterfeuer können auch über das Internet beim Landesfeuerwehrverband Niedersachsen unter www.lfv-nds.de/fachbereiche/vb-info/vb-info-7-Brauchtumsfeuer.pdf abgerufen werden.


 


Andreas Klopp


Verwaltungsangestellter


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