Anliegen

Eheschließung

Sie möchten ein Eheschließung anmelden, bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:


  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister

  • eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde; bei mehreren Wohnsitzen auch eine Bescheinigung der Meldebehörde, in deren Bezirk der Verlobte seine Haupt- bzw. Nebenwohnung hat


Wenn Sie schon einmal verheiratet waren

  • Zusätzlich zur Aufenthaltsbescheinigung eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch Ihrer letzten Ehe und eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister

  • wenn Sie eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, einen Nachweis über Begründung und gegebenenfalls Auflösung Ihrer letzten Lebenspartnerschaft

  • haben Sie gemeinsame Kinder: die Geburtsurkunde der Kinder, in der auch der Vater als Elternteil eingetragen ist. Sollte der Vater in der Geburtsurkunde noch nicht eingetragen sein, dann die Vaterschaftsanerkennung


Wo erhalte ich die Unterlagen?

  • beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister beim Geburtsstandesamt

  • Aufenthaltsbescheinigung: beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes; ist Ihr Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde Brome, wird die Aufenthaltsbescheinigung vom Standesamt besorgt

  • beglaubigte Ablichtung aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe: beim Heiratsstandesamt


Die vorzulegenden Urkunden sollten nicht älter als ein halbes Jahr sein.

Gebühr
























1. Prüfung der Ehevoraussetzungen, deutsches Recht

40,00 €


2. Prüfung der Ehevoraussetzungen, ausländisches Recht

80,00 €


3. Ausstellung Eheurkunde

10,00 €


4. Erklärung zur Namensführung (außer Ehenamen)

25,00 €


5. Stammbuch

11,00 - 24,00 €


Ansprechpartner

Anke Behne
Fachbereich 3: Ordnung /Sicherheit
Zimmer 115 - Obergeschoss
Tel.: 05833-84 137
Fax: 05833-84 900
E-Mail

Sprechzeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Montag - Freitag

Montag und Dienstag

Donnerstag

08:30 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

14:00 - 17:00 Uhr