Anliegen
Eheschließung
Sie möchten ein Eheschließung anmelden, bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde; bei mehreren Wohnsitzen auch eine Bescheinigung der Meldebehörde, in deren Bezirk der Verlobte seine Haupt- bzw. Nebenwohnung hat
Wenn Sie schon einmal verheiratet waren
- Zusätzlich zur Aufenthaltsbescheinigung eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch Ihrer letzten Ehe und eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister
- wenn Sie eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, einen Nachweis über Begründung und gegebenenfalls Auflösung Ihrer letzten Lebenspartnerschaft
- haben Sie gemeinsame Kinder: die Geburtsurkunde der Kinder, in der auch der Vater als Elternteil eingetragen ist. Sollte der Vater in der Geburtsurkunde noch nicht eingetragen sein, dann die Vaterschaftsanerkennung
Wo erhalte ich die Unterlagen?
- beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister beim Geburtsstandesamt
- Aufenthaltsbescheinigung: beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes; ist Ihr Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde Brome, wird die Aufenthaltsbescheinigung vom Standesamt besorgt
- beglaubigte Ablichtung aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe: beim Heiratsstandesamt
Die vorzulegenden Urkunden sollten nicht älter als ein halbes Jahr sein.
Gebühr
1. Prüfung der Ehevoraussetzungen, deutsches Recht | 40,00 € |
2. Prüfung der Ehevoraussetzungen, ausländisches Recht | 80,00 € |
3. Ausstellung Eheurkunde | 10,00 € |
4. Erklärung zur Namensführung (außer Ehenamen) | 25,00 € |
5. Stammbuch | 11,00 - 24,00 € |
Ansprechpartner
Anke BehneFachbereich 3: Ordnung /Sicherheit
Zimmer 115 - Obergeschoss
Tel.: 05833-84 137
Fax: 05833-84 900
Sprechzeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!Montag - Freitag
Montag und Dienstag
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr