Anliegen

Personalausweis

 

Beantragung eines Personalausweises!


Einen Personalausweis können Sie nur im ServiceCenter der Samtgemeinde Brome, Bahnhofstraße 36, 38465 Brome beantragen und erhalten.

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Für die Beantragung müssen Sie mitbringen bzw. beachten

  1. Persönliches Erscheinen der antragstellenden Person ist erforderlich

  2. bei Kindern bis 15 3/4 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten + Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Nachweis über die Aufenthaltsbestimmung des Kindes bei nur einem Erziehungsberechtigten

  3. Die alten Dokumente

  4. Bei Erstbeantragung in der Samtgemeinde Brome Geburts- oder Heiratsurkunde

  5. 1 aktuelles Foto (siehe Anforderungen Lichtbild)

  6. Gebühr


Anforderungen an das Lichtbild

-       • Das Foto muss aktuell sein.

-       • Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein: Frontalaufnahme, kein Halbprofil

-       • Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

-       • Selbstverständlich sind Ausnahmen, z. B. aus medizinischen Gründen, möglich.

 

Weitere Informationen zu den Anforderungen an Lichtbilder finden Sie unter:

www.personalausweisportal.de/fotomustertafel

 

Gültigkeit Personalausweis:

-       Personen unter 24 Jahren – 6 Jahre 

-       Personen ab 24 Jahren - 10 Jahre

-       Vorläufiger Personalausweis - 3 Monate

Gebühren:















Antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 Euro
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro
Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro

 


































Weitere Gebühren:
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6,00 Euro
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Ändern der PIN (z. B. PIN vergessen) 6,00 Euro
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6,00 Euro

Nach wie vor ist der Personalausweis auch ein hoheitliches Dokument, mit dem Sie in viele Länder auch ohne Reisepass einreisen können. Welche das sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts www.auswaertiges-amt.de

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: http://www.personalausweisportal.de

 

ServiceCenter

 

 

 

 

Weitere Informationen

Link >>>

Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen? Alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten. Gültigkeit des Dokuments Personalausweise sind zehn Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.  Für wen wird das Dokument ausgestellt? Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne eID-Funktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: http://www.personalausweisportal.de   Eine Beantragung, bzw. Aushändigung des neuen Personalausweises sowie die An-, Ab- und Ummeldungen ist/sind in den Mitgliedsgemeinden nicht mehr möglich!!! 

Ansprechpartner

Susanne Gädecke
ServiceCenter
Zimmer 002 - Erdgeschoss
Tel.: 05833 84-0
Fax: 05833 84-900
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Ansprechpartner

Maren Meyer
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Ansprechpartner

Tatjana Konrady
ServiceCenter
Zimmer 002 - Erdgeschoss
Tel.: 05833 84-0
Fax: 05833 84-900
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Ansprechpartner

Nadine Traue
ServiceCenter
Zimmer 002 - Erdgeschoss
Tel.: 05833-84-0
Fax: 05833-84 900
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Kimberly Knie
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Gitte Wagner
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Fax: 05833 84-900
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Ansprechpartner

Kathrin Wißwedel
ServiceCenter
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Tel.: 05833 84-138
Fax: 05833 84-900
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