Anliegen
Personalausweis
Beantragung eines Personalausweises!
Einen Personalausweis können Sie nur im ServiceCenter der Samtgemeinde Brome, Bahnhofstraße 36, 38465 Brome beantragen und erhalten.

Für die Beantragung müssen Sie mitbringen bzw. beachten
- Persönliches Erscheinen der antragstellenden Person ist erforderlich
- bei Kindern bis 15 3/4 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten + Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Nachweis über die Aufenthaltsbestimmung des Kindes bei nur einem Erziehungsberechtigten
- Die alten Dokumente
- Bei Erstbeantragung in der Samtgemeinde Brome Geburts- oder Heiratsurkunde
- 1 aktuelles Foto (siehe Anforderungen Lichtbild)
- Gebühr
Anforderungen an das Lichtbild
- • Das Foto muss aktuell sein.
- • Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein: Frontalaufnahme, kein Halbprofil
- • Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
- • Selbstverständlich sind Ausnahmen, z. B. aus medizinischen Gründen, möglich.
Weitere Informationen zu den Anforderungen an Lichtbilder finden Sie unter:
www.personalausweisportal.de/fotomustertafel
Gültigkeit Personalausweis:
- Personen unter 24 Jahren – 6 Jahre
- Personen ab 24 Jahren - 10 Jahre
- Vorläufiger Personalausweis - 3 Monate
Gebühren:
Antragstellende Person ab 24 Jahren | 37,00 Euro |
Antragstellende Person unter 24 Jahren | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro |
Weitere Gebühren: | |
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres | gebührenfrei |
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Nach wie vor ist der Personalausweis auch ein hoheitliches Dokument, mit dem Sie in viele Länder auch ohne Reisepass einreisen können. Welche das sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts www.auswaertiges-amt.de
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: http://www.personalausweisportal.de oder als PDF
ServiceCenter
Weitere Informationen
Link >>>Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.
Gültigkeit des Dokuments
Personalausweise sind zehn Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne eID-Funktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: http://www.personalausweisportal.de oder hier als PDF
Eine Beantragung, bzw. Aushändigung des neuen Personalausweises sowie die An-, Ab- und Ummeldungen ist/sind in den Mitgliedsgemeinden nicht mehr möglich!!!
Ansprechpartner
Susanne GädeckeServiceCenter
Zimmer 002 - Erdgeschoss
Tel.: 05833 84-0
Fax: 05833 84-900
Sprechzeiten
ServiceCenterAnsprechpartner
Maren MeyerServiceCenter
Zimmer 002 - Erdgeschoss
Tel.: 05833 84-0
Fax: 0583 84-900
Sprechzeiten
ServiceCenterAnsprechpartner
Tatjana KonradyServiceCenter
Zimmer 002 - Erdgeschoss
Tel.: 05833 84-0
Fax: 05833 84-900
Sprechzeiten
ServiceCenterAnsprechpartner
Nadine TraueServiceCenter
Zimmer 002 - Erdgeschoss
Tel.: 05833-84-0
Fax: 05833-84 900
Sprechzeiten
ServiceCenterAnsprechpartner
Kimberly KnieServiceCenter
Zimmer 002 - Erdgeschoss
Tel.: 05833 84-0
Fax: 05833 84-900
Sprechzeiten
ServiceCenterAnsprechpartner
Kathrin WißwedelFachbereich 3: Ordnung /Sicherheit
Zimmer 113 - Obergeschoss
Tel.: 05833 84-138
Fax: 05833 84-900
Sprechzeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!Montag - Freitag
Montag und Dienstag
Donnerstag
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14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr