Anliegen
Abwasserabgabe
Nach dem Abwasserabgabengesetz ist die Samtgemeinde Brome verpflichtet, eine Abwasserabgabe für alle Grundstücke zu entrichten, deren Abwässer nicht zentral (über eine Abwasserbeseitigungsanlage) entsorgt werden, sondern “dezentral“ z. B. über eine Kleinkläranlage unmittelbar in ein Gewässer oder in den Untergrund eingeleitet wird. Auf Grund des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz in der zurzeit gültigen Fassung und der Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Samtgemeinde Brome in der zurzeit gültigen Fassung wird die von der Samtgemeinde Brome zu zahlende Abwasserabgabe für die Einleitung aus Kleinkläranlagen auf den Grundstückseigentümer abgewälzt. Abgabepflichtig sind die Einleiter (Grundstückseigentümer), die im Jahresdurchschnitt weniger als 8 m³ je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser unmittelbar in ein Gewässer und/oder in den Untergrund einleiten. |
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Johanna SchünemeyerFachbereich 6: Bau
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