Anliegen
Steuern
Die Veranlagung zur Grund- und Gewerbesteuer erfolgt aufgrund von Messbescheiden, die vom zuständigen Finanzamt erlassen werden. In Verbindung mit den von der Gemeinde beschlossenen Hebesätzen für das entsprechende Haushaltsjahr ergibt sich die jährliche Steuerschuld nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Brome haben in Ihren aktuellen Haushaltssatzungen folgende Hebesätze festgelegt:
Die Grund- und Gewerbesteuer ist in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. sowie 15.11. jeden Jahres fällig und kann per Einzugsermächtigung automatisch von Ihrem Konto abgebucht werden. Hierzu füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und reichen Sie es bei der Samtgemeinde Brome, Bahnhofstraße 36, 38465 Brome, Telefax: 05833 84-72, ein. |
Ansprechpartner
Maren MeyerServiceCenter
Zimmer 002 - Erdgeschoss
Tel.: 05833 84-0
Fax: 0583 84-900
Sprechzeiten
ServiceCenterAnsprechpartner
Nadine TraueServiceCenter
Zimmer 002 - Erdgeschoss
Tel.: 05833-84-0
Fax: 05833-84 900
Sprechzeiten
ServiceCenterAnsprechpartner
Kimberly KnieServiceCenter
Zimmer 002 - Erdgeschoss
Tel.: 05833 84-0
Fax: 05833 84-900
Sprechzeiten
ServiceCenterAnsprechpartner
Gitte WagnerServiceCenter
Zimmer 002 - Erdgeschoss
Tel.: 05833 84-135
Fax: 05833 84-900
Sprechzeiten
ServiceCenter