Anliegen
Hundesteuer
Jede/r Hundehalter/in ist gemäß der jeweils gültigen Hundesteuersatzung seiner Heimatgemeinde verpflichtet, seine/n Hund/e anzumelden, damit eine entsprechende Hundesteuer erhoben werden kann.
Die Hundesteuer ist in halbjährlichen Teilbeträgen zum 15.05. bzw. 15.11. jeden Jahres fällig und kann per Einzugsermächtigung automatisch von Ihrem Konto abgebucht werden. Hierzu füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und reichen Sie es bei der Samtgemeinde Brome, Bahnhofstraße 36, 38465 Brome, Telefax: 05833 84-0, Den Vordruck für die An- bzw. Abmeldung Ihres/r Hunde/s finden Sie hier! |
Erforderliche Unterlagen
https://hundmanager.govconnect.de/steuer/brome
Ansprechpartner
Maren MeyerServiceCenter
Zimmer 002 - Erdgeschoss
Tel.: 05833 84-0
Fax: 0583 84-900
Sprechzeiten
ServiceCenterAnsprechpartner
Tatjana KonradyServiceCenter
Zimmer 002 - Erdgeschoss
Tel.: 05833 84-0
Fax: 05833 84-900
Sprechzeiten
ServiceCenterAnsprechpartner
Nadine TraueServiceCenter
Zimmer 002 - Erdgeschoss
Tel.: 05833-84-0
Fax: 05833-84 900
Sprechzeiten
ServiceCenterAnsprechpartner
Gitte WagnerFachbereich 2: Finanzen
Zimmer 002 - Erdgeschoss
Tel.: 05833 84-135
Fax: 05833 84-900
Sprechzeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!Montag - Freitag
Montag und Dienstag
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Ansprechpartner
Kathrin WißwedelFachbereich 3: Ordnung /Sicherheit
Zimmer 113 - Obergeschoss
Tel.: 05833 84-138
Fax: 05833 84-900
Sprechzeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!Montag - Freitag
Montag und Dienstag
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr