Anliegen

Bauantrag












Sie möchten  einen Bauantrag stellen
Hinweis

 Für Bauvorhaben in der Samtgemeinde Brome ist der Landkreis Gifhorn zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Weitere Hinweise zur Antragstellung und Ablaufschema finden Sie unter www.gifhorn.de.


Gebühr








Alle am Baugenehmigungsverfahren beteiligten Behörden erheben für ihre Mitwirkung eine Verwaltungsgebühr.


Die Samtgemeinde Brome erhebt für ihre Stellungnahme gemäß der  Verwaltungskostensatzung.pdf  127.75 KB  16.05.2006 .

Ansprechpartner

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Landkreis Gifhorn
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
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Fax: 05371 82-357
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