Anliegen

Stundungen


















Sie möchten




Beiträge oder Gebühren stunden lassen?




bitte bringen Sie mit/senden Sie




Einen formlosen schriftlichen Antrag, aus dem hervorgeht, warum Sie den Betrag gestundet haben möchten.




Hinweis




Eine Stundung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Eine Voraussetzung ist, dass Sie Ihre finanziellen Verhältnisse darlegen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Stundungszinsen zu zahlen sind. Die Stundung muss durch den entsprechenden Gemeinderat genehmigt werden.



Weitere Informationen

Link >>>

Ansprechpartner

Tatjana Konrady
ServiceCenter
Zimmer 002 - Erdgeschoss
Tel.: 05833 84-0
Fax: 05833 84-900
E-Mail

Sprechzeiten

ServiceCenter
Montag, Dienstag
08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Ansprechpartner

Stephanie Klatt
Fachbereich 2: Finanzen
Zimmer 018 - Erdgeschoss
Tel.: 05833-84-125
Fax: 05833-84-900
E-Mail

Sprechzeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Montag - Freitag

Montag und Dienstag

Donnerstag

08:30 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

14:00 - 17:00 Uhr