Anliegen

Jugendschutzuntersuchung

Sie möchten

einen Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

Hinweis

Vor Eintritt in das Berufsleben (Erstuntersuchung) Untersuchungsberechtigungsscheine dürfen nur für Jugendliche unter 18 Jahren ausgestellt werden. Die Kosten für die ärztliche Untersuchung übernimmt das Land Niedersachsen, nicht die Krankenkasse.


Sie möchten

eine erste Nachuntersuchung beantragen

Hinweis

Nach Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres erfolgt die erste Nachuntersuchung


Sie möchten

eine weitere Nachuntersuchung

Hinweis

Nach Ablauf jeden weiteren Jahres nach der ersten Nachuntersuchung.

Ansprechpartner

Maren Meyer
ServiceCenter
Zimmer 002 - Erdgeschoss
Tel.: 05833 84-0
Fax: 0583 84-900
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Nadine Traue
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Gitte Wagner
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Kathrin Wißwedel
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