Anliegen
Jugendschutzuntersuchung
Sie möchten | einen Untersuchungsberechtigungsschein beantragen |
Hinweis | Vor Eintritt in das Berufsleben (Erstuntersuchung) Untersuchungsberechtigungsscheine dürfen nur für Jugendliche unter 18 Jahren ausgestellt werden. Die Kosten für die ärztliche Untersuchung übernimmt das Land Niedersachsen, nicht die Krankenkasse. |
Sie möchten | eine erste Nachuntersuchung beantragen |
Hinweis | Nach Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres erfolgt die erste Nachuntersuchung |
Sie möchten | eine weitere Nachuntersuchung |
Hinweis | Nach Ablauf jeden weiteren Jahres nach der ersten Nachuntersuchung. |
Ansprechpartner
Maren MeyerServiceCenter
Zimmer 002 - Erdgeschoss
Tel.: 05833 84-0
Fax: 0583 84-900
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Nadine TraueServiceCenter
Zimmer 002 - Erdgeschoss
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Gitte WagnerServiceCenter
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Kathrin WißwedelServiceCenter
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