Bekanntmachung – 56. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Brome
Bekanntmachung
56. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Brome
für die in der Anlage dargestellten Gebiete
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. S 3 (1) BauGB
Der Rat der Samtgemeinde Brome hat in seiner Sitzung am 03.04.2025 beschlossen, die 56.
Anderung des Flächennutzungsplans aufzustellen, mit dem Ziel eine neue Gewerbliche
Baufläche (G) sowie eine neue Sonderbaufläche (S) in der Ortschaft Rühen zu entwickeln.
Der Planungsbereich befindet sich im lnnenbereich nördlich der Ortschaft Rühen und stellt
momentan eine gemischte Baufläche (M)dar.
Im dargestellten Bereich soll ein Gewerbegebiet sowie ein Edeka-Markt überplant werden,
weshalb die Sonderbaufläche die Zweckbestimmung “Großflächiger Einzelhandelsmarkt”
erhält.
Gemäß $ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt die öffentliche Darlegung der allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung durch die Auslegung des Flächennutzungsplans zur
Einsichtnahme bei der Samtgemeinde Brome, Bahnhofsstraße 36 in 38465 Brome während
der Öffnungszeiten eingesehen werden
in der Zeit vom 14.09.2026 bis einschließlich 12.10.2026.
Sie finden alle Unterlagen zudem auf der lnternetseite
https://www.samtqemeinde-brome.de/pla nunosbeteiliouno/
lnnerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Samtgemeinde
vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß S 3 Abs.
2 BauGB und $ 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer
Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E
Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen
des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und
für die lnformationspflicht lhnen gegenüber genutzt.
Brome, den 04.09.2026
Wieland Bartels
Samtgemeinde Brome
