56. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Brome

Bekanntmachung der Samtgemeinde Brome

  1. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Brome, Gemeinde Rühen OT Rühen – Sondergebiet „Lebensmittelmarkt“ und Gewerbegebiet – Aufstellungsbeschluss

Der Rat der Samtgemeinde Brome hat in seiner Sitzung am 03.04.2025 die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Rühen im OT Rühen beschlossen. Die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Brome wird erforderlich, um die Darstellungen des wirksamen Planes der beabsichtigten Entwicklung und den geänderten Nutzungsansprüchen in der Mitgliedsgemeinde Rühen für den Ortsteil Rühen anzupassen.

Brome, 15.04.2025

gez.

Wieland Bartels                                                              LS

Samtgemeindebürgermeister