55.Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Brome

Bekanntmachung

 

55.Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Brome

für die in der Anlage dargestellten Gebiete

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB

Der Rat der Samtgemeinde Brome hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 beschlossen die 55.Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen mit dem Ziel eines neuen Standortes für ein modernes Agrarzentrum der Raiffeisen Waren GmbH planungsrechtlich abzusichern.

Der Planungsbereich befindet sich südlich des Ortsteils Brechtorf der Gemeinde Rühen und liegt im nördlichen Teil im Innenbereich Brechtorfs und im südlichen Bereich im Außenbereich.

Im dargestellten Bereich befindet sich eine Kalthalle, die weiterhin genutzt werden und einen Erweiterungsbau erhalten soll. Der gesamte Planbereich wird daher als eine Sonderbaufläche (S) mit der Zweckbestimmung “Agrarhandel” überplant. Für diesen Bereich soll die Nutzung, die üblicherweise mit einem landwirtschaftlichen und genossenschaftlichen Landhandelsbetrieb im Zusammenhang steht, zulässig werden, um das am Ort vorhandene Sortiment zu erweitern.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Auslegung des Flächennutzungsplans zur Einsichtnahme bei der Samtgemeinde Brome, Bahnhofsstraße 36 in 38465 Brome während der Öffnungszeiten eingesehen werden

in der Zeit vom 12.05.2025 bis einschließlich 30.06.2025.

Sie finden alle Unterlagen auf der Internetseite https://www.samtgemeinde-brome.de/bauen-gewerbe/bauleitplanverfahren/

 

Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Samtgemeinde vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Flächennutzungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

 

Brome, den 14.04.2025

 

gez. Bartels                                               LS                                    veröffentlicht am ………….

Samtgemeindebürgermeister                                                           veröffentlicht bis …………..