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53. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Brome

20. November 2024

Bekanntmachung

53. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Brome
für die in der Anlage dargestellten Gebiete
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB

Der Rat der Samtgemeinde Brome hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 beschlossen die 53.Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen, mit dem Ziel insgesamt sechszehn Flächen planungsrechtlich für die Errichtung von Freiflächen – Photovoltaikanlagen im Samtgemeindegebiet abzusichern. Die Planung bildet auf der Grundlage umfangreicher technischer und gesetzlicher Neuerungen der letzten Jahre einen ambitionierten Rahmen für die dringlich anstehende Energiewende.

Im Rahmen einer Voruntersuchung in der Samtgemeinde Brome wurde mit der Arbeitshilfe “Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Niedersachsen” des Nieders. Landkreistages und des Nieders. Städte- und Gemeindebundes sowie dem Unterstützungstool Freiflächen PV-Planung vom Regionalverband Großraum Braunschweig mit dem Planungsbüro Schwerdt sowie allen Mitgliedsgemeinden eine fachliche Bewertung von potenziellen Standorten in der Samtgemeinde untersucht. Die Samtgemeinde sieht in der gesamträumlichen Steuerung die Möglichkeit die umfangreichen technischen und gesetzlichen Anforderungen der letzten Jahre für die Energiewende meistern zu können.

Die Samtgemeinde verfolgt somit das Ziel, mittels der erneuerbaren Energiequellen, die Versorgung der gesamten Bevölkerung innerhalb des Verbandsgebietes zu unterstützen.

Die Ergebnisflächen der Voruntersuchung bilden die Grundlage der vorliegenden Planung. Es handelt sich bei der 53.Änderung des Flächennutzungsplanes um die Neudarstellung von rd. 350 ha Sonderbauflächen (S) mit der Zweckbestimmung “Photovoltaik” oder “Windenergie und Photovoltaik” in den Gemeinden Ehra-Lessien, Flecken Brome, Tülau, Zicherie, Parsau, Bergfeld und Rühen. Die Änderungsflächen sind überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen im Außenbereich.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Auslegung des Flächennutzungsplans zur Einsichtnahme in der der Verwaltung Brome, Bahnhofsstraße 36 in 38465 Brome während der Öffnungszeiten eingesehen werden

in der Zeit vom 29.11.2024 bis einschließlich 30.12.2024.

Sie finden alle Unterlagen auf der Internetseite https://www.samtgemeinde-brome.de/bauen-gewerbe/bauleitplanverfahren/

Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Brome, den 15.11.2024

L.S.

gez. Bartels
Wieland Bartels
Samtgemeindebürgermeister

2024-11-14_FNP-53Änd (PV) ÜBERSICHT_Farbe

https://www.samtgemeinde-brome.de/wp-content/uploads/2019/05/Wappen-Samtgemeinde-Brome.png 0 0 samtgemeinde-brome.de https://www.samtgemeinde-brome.de/wp-content/uploads/2019/05/Wappen-Samtgemeinde-Brome.png samtgemeinde-brome.de2024-11-20 12:16:322024-11-20 14:06:4553. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Brome

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