53.Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Brome
Bekanntmachung
53.Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Brome
für die in der Anlage dargestellten Gebiete
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB
Der Rat der Samtgemeinde Brome hat in seiner Sitzung am 03.04.2025 dem Entwurf des Bauleitplans, der Begründung einschließlich Umweltbericht unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus den Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und aus der Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im Rahmen einer Voruntersuchung in der Samtgemeinde Brome wurde mit der Arbeitshilfe “Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Niedersachsen” des Nieders. Landkreistages und des Nieders. Städte- und Gemeindebundes sowie dem Unterstützungstool Freiflächen PV-Planung vom Regionalverband Großraum Braunschweig mit dem Planungsbüro Schwerdt sowie allen Mitgliedsgemeinden eine fachliche Bewertung von potenziellen Standorten in der Samtgemeinde untersucht. Die Samtgemeinde sieht in der gesamträumlichen Steuerung die Möglichkeit die umfangreichen technischen und gesetzlichen Anforderungen der letzten Jahre für die Energiewende meistern zu können.
Die Samtgemeinde verfolgt das Ziel mittels der erneuerbaren Energiequellen, die Versorgung der gesamten Bevölkerung innerhalb des Verbandsgebietes zu unterstützen. Die Ergebnisflächen der Voruntersuchung bilden die Grundlage der vorliegenden Planung. Es handelt sich bei der 53.Änderung des Flächennutzungsplanes um die Neudarstellung von rd. 350 ha Sonderbauflächen (S) mit der Zweckbestimmung “Photovoltaik” oder “Windenergie und Photovoltaik” in den Gemeinden Ehra-Lessien, Flecken Brome, Tülau, Zicherie, Parsau, Bergfeld und Rühen. Die Änderungsflächen sind überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen im Außenbereich.
Der Planentwurf mit Begründungen und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB
in der Zeit vom 12.05.2025 bis einschließlich 30.06.2025
auf der Internetseite https://www.samtgemeinde-brome.de/bauen-gewerbe/bauleitplanverfahren/ veröffentlicht.
Für zusätzliche Einsichtnahme und telefonische Rückfragen stehen Ihnen die Samtgemeinde Brome, Bahnhofsstraße 36 in 38465 Brome während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Während der Veröffentlichungszeit können Äußerungen vorgebracht bzw. elektronisch übermittelt oder auf anderem Wege bei der Samtgemeinde eingereicht werden.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Fachplanungen:
- Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur und Sachgütern.
Stellungnahmen:
Artenschutz
- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zum Untersuchungsumfang
Denkmalschutz
- Stellungnahme der Kreisarchäologie zum vorhanden sein einer archäologischen Fundstelle, wodurch bei Bodenarbeiten weitere Genehmigungen/ Sicherungsmaßnahmen zu rechnen ist.
Immissionsschutz
- Stellungnahme der NLStBV zu Blendwirkungen/Erschließung/Bauverbotszone in Bezug auf die Bundesstraßen
- Stellungnahme LSW Netz GmbH & Co. KG, Wolfsburg zu Versorgungsleitungen
Trinkwasserschutz/ Trinkwassergewinnung
- Stellungnahme des Regionalverbandes Großraum Braunschweig zum Vorranggebiet Trinkwassergewinnung und des NLWKN zur Berücksichtigung der Trinkwassergewinnungsgebiet Brackstedt/Weyhausen und Trinkwasserschutzgebiet Westerbeck (Schutzzone IIIB).
Waldbelange
- Stellungnahme der Unteren Waldbehörde zum Waldabstand und Waldschutz
Bodenschutz
- Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover zum Bodenschutz und Rohstoffe
Brandschutz
- Stellungnahme der Untere Bauaufsichtsbehörde zum Brandschutz
- Stellungnahme des Gemeindebrandmeister, FF Brome über die Löschwasserbereitstellung
Gewässerschutz
- Stellungnahme der Untere Wasserbehörde zum Gewässerschutz
- Stellungnahme des NLWKN, Betriebsstelle Süd, Braunschweig zum Grundwasser und Naturschutz
Kampfmittel
- Stellungnahme des LGLN, RD Hameln-Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst zum Kampfmittelbehandlung
Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Samtgemeinde vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Flächennutzungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Brome, den 14.04.2025
gez. Bartels LS veröffentlicht am ………….
Samtgemeindebürgermeister veröffentlicht bis …………..