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Impressum |
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aktualisiert: |
2017-09-05 |
Impressum Samtgemeinde Brome Bahnhofstraße 36 38465 Brome
Telefon: +49 5833 84-0 Telefax: +49 5833 84-900 E-Mail: rathaus@samtgemeinde-brome.de
Vertreten durch: Samtgemeindebürgermeisterin Manuela Peckmann
Quellangaben für verwendete Bilder: Alle verwendeten Bilder und Grafiken sind Eigentum der Samtgemeinde Brome.
Technische Zusammenarbeit: Dorfstraße 4 29416 Bierstedt Telefon 039007 91000
Rechtlicher Hinweis Die Samtgemeinde Brome ist durch tägliche Aktualisierung bemüht, für die Richtigkeit und Aktualität aller auf ihrer Web-Seite enthaltenen Informationen und Daten zu sorgen. Für etwaige Satzfehler sowie für Richtigkeit und Aktualität der Eintragungen übernimmt die Samtgemeinde Brome jedoch keine Haftung oder Gewähr. Der Inhalt der Webseite der Samtgemeinde Brome ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen und sonstige Verwertungen von Informationen oder Daten, insbesondere Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedürfen, soweit nicht anders vermerkt, der vorherigen Zustimmung der Samtgemeinde Brome. Die Nutzung sämtlicher Informationen oder Daten und das sonstige mit den Daten zusammenhängende Tun, Dulden oder Unterlassen unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Brome.
Signatur und Verschlüsselung Die Samtgemeinde Brome kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, wie z.B. Anträge oder Widersprüche, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen. Beachten Sie hierzu die Informationen auf der Seite Formulare.
Hinweise zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation Die Samtgemeinde Brome bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Gesetzliche Grundlagen für diese Form der Kommunikation sind:
- für Verwaltungsverfahren nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz - nach dem Sozialgesetzbuch § 36a SGB I - nach der Abgabenordnung § 87a - nach dem Privatrecht § 126 BGB.
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Samtgemeinde Brome hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet: Mailadressen Dateiformate
- PDF-Dokumente (.pdf), - Rich Text Format (.rtf), - Microsoft Word (.docx), - Microsoft Excel (.xlsx), - Microsoft PowerPoint (.pptx) - Bilddateien (.gif, .png, .jpg, .jpeg, .bmp, .tif)
Verwenden Sie abweichende oder ältere Dateiformate (z.B. doc., .xls, .ppt) so kann die E-Mail nicht angenommen werden. Eine Information darüber an den Absender ist nicht möglich. Es können nur E-Mails bis zu einer Größe von 5 MB verarbeitet werden (einschließlich der Anhänge). Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Samtgemeinde Brome und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden oder Unternehmen.
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