bitte bringen Sie mit
|
ü ü eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister; ü eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde; bei mehreren Wohnsitzen auch eine Bescheinigung der Meldebehörde, in deren Bezirk der Verlobte seine Haupt- bzw. Nebenwohnung hat;
Wenn Sie schon verheiratet waren ü Zusätzlich zur Aufenthaltsbescheinigung eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch Ihrer letzten Ehe und eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister; ü wenn Sie eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, einen Nachweis über Begründung und gegebenenfalls Auflösung Ihrer letzten Lebenspartnerschaft. ü haben Sie gemeinsame Kinder: die Geburtsurkunde der Kinder, in der auch der Vater als Elternteil eingetragen ist. Sollte der Vater in der Geburtsurkunde noch nicht eingetragen sein, dann die Vaterschaftsanerkennung.
|
Hinweis
|
Wo erhalte ich die Unterlagen? ü beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister beim Geburtsstandesamt; ü Aufenthaltsbescheinigung: beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes; ist Ihr Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde Brome, wird die Aufenthaltsbescheinigung vom Standesamt besorgt, ü beglaubigte Ablichtung aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe: beim Heiratsstandesamt.
Die vorzulegenden Urkunden sollten nicht älter als ein halbes Jahr sein.
|