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Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Förderperiode 2007 bis 2013 im Landkreis Gifhorn
Ziel der Richtlinie
Förderung von Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen |
ist die Schaffung neuer und Sicherung vorhandener ArbeitsplĂ€tze, nach der Landkreis Gifhorn ZuschĂŒsse fĂŒr kleine und mittlere Unternehmen gewĂ€hrt. Der Landkreis Gifhorn setzt hierfĂŒr Mittel aus dem EuropĂ€ischen Fonds fĂŒr Regionale Entwicklung in der Fondperiode 2007 bis 2013 ein.
AuszĂŒge aus der KMU-Richtlinie:
Als âmittlere Unternehmenâ werden Unternehmen definiert,
Als âkleines Unternehmenâ werden Unternehmen definiert,
Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz im Landkreis Gifhorn bzw. der Absicht, einen GeschÀftssitz im Landkreis Gifhorn zu errichten. Eine Förderung von Unternehmen aus den Sektoren Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur ist ausgeschlossen.
Gefördert werden können einzelbetriebliche Investitionsvorhaben bei:
Der höchst mögliche Investitionszuschuss (max. BeihilfeintensitÀt) kann bei kleinen Unternehmen bis zu 15 % und bei mittleren Unternehmen bis zu 7,5 % der förderfÀhigen Investitionskosten betragen. Der Förderhöchstbetrag ist auf 100.000 Euro begrenzt. (Diese BetrÀge sind nur bei Mitfinanzierung durch die Standortgemeinde möglich.)
Die durch die Zuwendung neu geschaffenen und gesicherten DauerarbeitsplĂ€tze mĂŒssen mindestens 5 Jahre nach Auszahlung der letzten Rate des Zuschusses erhalten bleiben. Der Zweckbindungszeitraum fĂŒr die geförderten Investitionen betrĂ€gt ebenfalls 5 Jahre.
Die GewĂ€hrung dieser ZuschĂŒsse erfolgt unter Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 ĂŒber die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-VertrĂ€ge auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Freistellungsverordnung), veröffentlicht im Amtsblatt L 10/33 der EuropĂ€ischen Gemeinschaft vom 13.01.2001, geĂ€ndert durch Verordnung (EG) Nr. 1976/2006 der Kommission vom 20.12.2006, veröffentlicht im Amtsblatt L 386/85 der EuropĂ€ischen Gemeinschaft vom 23.12.2006.
Der Landkreis entscheidet im Einzelfall unter BerĂŒcksichtigung des Bepunktungs- und Scoringsystems und in AbhĂ€ngigkeit von der Haushaltslage.
Beratung und AuskĂŒnfte:    Jörg Burmeister, Tel.: 05371 82-404